Europäischer Gerichtshof – Ungarns Anti-LGBTQ-Gesetz verletzt EU-Grundwerte

Informationen über Homosexualität und Transidentität sind in Ungarn für Minderjährige verboten. Für den EuGH ist das eine Verletzung von Grundwerten der EU. Ob sich unter der neuen Regierung etwas ändert, bleibt offen. Wer in Ungarn eine Buchhandlung betritt, trifft auch auf Bücher in Folien. Betroffen sind etwa Bücher, die gleichgeschlechtliche Paare darstellen. Diese dürfen nur eingeschweißt an Erwachsene verkauft werden. Die Folien sollen verhindern, dass Kinder und Jugendliche in den Büchern blättern. Auch im Schulunterricht werden Themen wie Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit von den Kindern ferngehalten. Deshalb kommen spezielle staatliche konservative Organisationen an die Schulen, um Aufklärungsunterricht im Sinne der Orban-Regierung zu halten. Seit 2021 regelt ein ungarisches Gesetz “über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und zum Schutz von Kindern”, dass Kinder keine Informationen über Homosexualität, Transidentität und Geschlechtsumwandlungen erhalten sollen. Das wirkt sich aber nicht nur auf Kinder und Jugendliche aus. Auch gleichgeschlechtliche Paare mussten auf Grund des Gesetzes aufpassen, dass Kinder sie nicht irgendwo sehen. Die EU-Kommission hält diese Regelungen für diskriminierend und erhob eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn. Die dortige Regierung verteidigte das Informationsverbot und sagte, es diene dem Jugendschutz. Ob Kindern potenziell schädliche “LGBTQ-Inhalte” gezeigt werden, sollen die Eltern entscheiden, so die Orban-Regierung. In der mündlichen Verhandlung am Europäischen Gerichtshof konnte Ungarn aber nicht beweisen, dass solche Informationen schädlich für Kinder sind. Nun hat der EuGH entschieden: Ungarns Gesetz verstößt nicht nur gegen europäische Grundrechte. Es verstößt gegen die Grundwerte der EU schlechthin. Das Gesetz enthalte ein koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen. Es stehe im Widerspruch “zur Identität der Union als gemeinsamer Rechtsordnung in einer Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet”, so die Luxemburger Richterinnen und Richter. Es ist das erste Mal, dass der EuGH einen solchen Verstoß feststellt.

via tagesschau: Europäischer Gerichtshof Ungarns Anti-LGBTQ-Gesetz verletzt EU-Grundwerte

siehe auch: Grundsatzurteil des EuGH zum LGBTI+-Gesetz Ungarn ver­stößt gegen die Werte der EU. Die Regierung hatte 2025 versucht, die Pride-Parade zu verhindern. Es nahmen dann mehr Menschen teil als zuvor. Foto: picture alliance / Photoshot Ungarn verstößt mit einem Gesetz, das LGBTI+-Personen stigmatisiert und marginalisiert, gegen Unionsrecht, urteilt der EuGH. Erstmals stützt der Gerichtshof damit ein Urteil auch auf einen Verstoß gegen die Werte der EU.  Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erstmals in einem Klageverfahren gegen einen Mitgliedstaat einen Verstoß gegen Art. 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) festgestellt. Diese Norm führt die Werte auf, auf die sich die Europäische Union gründet. Das sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Mit dem LGBTI+-Gesetz hat Ungarn gegen einige dieser Werte verstoßen, urteilte der EuGH (Urt. v. 21.04.2026, Az. C-769/22). Ungarn hatte unter dem jüngst abgewählten Präsidenten Viktor Orban im Jahr 2021 ein Gesetz verabschiedet, das die Rechte von nicht-heterosexuellen Menschen erheblich einschränkte. Die Regierung gab vor, damit Minderjährige schützen zu wollen. Das Gesetz untersagte und beschränkte den Zugang zu Inhalten, die homosexuelle oder trans Menschen als Teil einer Normalität erscheinen lassen. Die EU-Kommission bezeichnete das Gesetz schon damals als “Schande” und erhob eine Vertragsverletzungsklage.  Der EuGH urteilte jetzt, dass Ungarn mit dem Gesetz unter anderem gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GR-Charta), gegen Art. 2 EUV, die Dienstleistungsfreiheit sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Die Entscheidung ergeht damit genau, wie von der Kommission beantragt; Ungarn verstößt mit LGBTQI+-feindlichem Gesetz gegen EU-Recht Mit einem queerfeindlichen Gesetz verstößt Ungarn gegen die Grundrechte der EU, urteilt der Europäische Gerichtshof. Viktor Orbán hatte das Gesetz 2021 eingeführt. Mit einem umstrittenen und LGBTQI+-feindlichen Gesetz aus dem Jahr 2021 verstößt Ungarn gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Das urteilte der Europäische Gerichtshof. Das Gesetz verbietet unter anderem die Darstellung von queeren Themen in Medien oder Werbung. Dagegen hatte die EU-Kommission geklagt. Das EU-Parlament und zahlreiche EU-Mitgliedstaaten hatten sich dem Vertragsverletzungsverfahren angeschlossen, auch die Bundesregierung. Ungarn habe in mehrfacher Hinsicht gegen Unionsrecht verstoßen, teilte das Gericht mit: »Gegen das Primärrecht und das abgeleitete Recht im Bereich der Dienstleistungen im Binnenmarkt, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 EUV sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).« Ungarn ist nun verpflichtet, dem Urteil nachzukommen. Weigert sich die Regierung des Landes, kann die EU-Kommission erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.

hands joined against progress pride flag
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Nach dem Vorbild »White Tiger« – Anklage wegen mutmaßlicher Sexualverbrechen in Onlinegruppen – #terror #764 #com

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat einen Jugendlichen angeklagt, dem in 37 Fällen unter anderem schwerer sexueller Missbrauch vorgeworfen wird. Die mutmaßlichen Taten ähneln denen des pädokriminellen Netzwerks »746«. In Hamburg hat ein Jugendlicher mutmaßlich die Taten des internationalen Sadisten-Netzwerks »764«  nachgeahmt: Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Jugendlichen erhoben, der sieben Mädchen in sozialen Medien zu sexuellen Handlungen und Selbstverletzungen vor der Kamera genötigt haben soll. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft. Teils soll er Mittäter gehabt haben. Der Angeschuldigte soll Onlinegruppen nach dem Vorbild des Sadisten-Netzwerks »764« gegründet haben, teilte die Behörde der dpa zufolge mit. Verbindungen zum angeklagten Shahriar J., der das Pseudonym »White Tiger« benutzte, bestünden aber nicht, hieß es. Unter diesem Foren-Namen soll der 21 Jahre alte Deutsch-Iraner aus Hamburg zwischen 2021 und 2023 insgesamt 204 Straftaten begangen haben (…) Der jetzt angeklagte Jugendliche habe 12- bis 15-jährige Mädchen emotional manipuliert und zu immer gravierenden Verhaltensweisen gezwungen, teilte die Staatsanwaltschaft laut dpa mit. Eines der Mädchen habe er überredet, sich die Namen des Angeschuldigten und von ihm gegründeter Gruppen in die Haut zu ritzen. In der Anklage geht es um 37 Fälle, die Taten sollen zwischen Mai 2023 und März 2024 verübt worden sein. Vorgeworfen werden ihm schwere sexuelle Missbräuche von Kindern, sexuelle Nötigungen und gefährliche Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft. Laut Anklage auch homophobe Attacken Zwischen Sommer 2024 und Frühjahr 2025 soll der Jugendliche zudem Straftaten gegen Homosexuelle begangen haben. In elf Fällen vereinbarte er der Anklage zufolge über Dating-Portale Treffen mit Männern, um sie dann aus vermutlich homophoben Motiven unvermittelt anzugreifen und zu verletzen.

via spiegel: Nach dem Vorbild »White Tiger« Anklage wegen mutmaßlicher Sexualverbrechen in Onlinegruppen

siehe auch: Mutmaßliches „Com“-Mitglied soll Mädchen zu Selbstverletzungen gezwungen haben Dem Beschuldigten werden schwere Sexualdelikte gegen Kinder, sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Fall spielt im Umfeld des sogenannten „Com“-Netzwerks. Artikel anhören -4:20 1.0x Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat eine weitere Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied des weltweiten sogenannten „Com“-Netzwerks zum Landgericht Hamburg erhoben. Inhalt der Anklage sind nach Angaben der Behörde insbesondere schwere sexuelle Missbräuche von Kindern, sexuelle Nötigungen und gefährliche Körperverletzungen in mittelbarer Täterschaft. Der Beschuldigte war während der vorgeworfenen Taten den Angaben zufolge noch jugendlich. Nach der Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft soll der Angeschuldigte zwischen Mai 2023 und März 2024 in 37 Fällen auf sieben Mädchen eingewirkt haben. Die Taten soll er teils allein, teils gemeinsam mit weiteren Tätern begangen haben. Über soziale Medien soll er die Geschädigten zu sexuellen und selbstverletzenden Handlungen vor der Kamera genötigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm weiter vor, nach dem Vorbild der Gruppierung „764“ eigene Gruppen gegründet zu haben. Den Ermittlern zufolge soll er Mädchen im Alter von zwölf bis fünfzehn Jahren emotional manipuliert und bereits erlangte persönliche Informationen sowie kompromittierende Aufnahmen genutzt haben, um den Druck auf die Betroffenen zu erhöhen. Einer Geschädigten soll er eingeredet haben, sich seinen Namen beziehungsweise die Namen von ihm gegründeter Gruppen – „the espada“ und „A.L.I.C.I.A“ – in die Haut zu ritzen. Bei weiteren Geschädigten soll er Ähnliches versucht haben. Hinzu kommt ein weiterer Tatkomplex. Zwischen Sommer 2024 und Frühjahr 2025 soll der Beschuldigte in elf Fällen über Dating-Portale für homosexuelle Männer Treffen in Hamburg vereinbart haben, um die Geschädigten anschließend unvermittelt anzugreifen und körperlich zu verletzen. Die Staatsanwaltschaft nennt dafür mutmaßlich homophobe Motive.

Gericht weist Klage ab – Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

Sieben Personen sind mit einer Klage gegen den Rundfunkbeitrag gescheitert. Sie hatten dem SWR vorgeworfen, unausgewogen und einseitig zu berichten. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ihre Klage abgewiesen. Von Max Bauer Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen die Verfassung. Das stellte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim fest und wies die Klagen von sieben Personen ab.Kläger hielten Angebot für zu “links” und “progressiv”Die Klägerinnen und Kläger hatten argumentiert: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde seinen Programmauftrag nicht erfüllen. Für den Rundfunkbeitrag gebe es für den Einzelnen keine adäquate Gegenleistung. Insgesamt werde zu einseitig “links” und “progessiv” berichtet, es mangele an Meinungsvielfalt im Programmangebot. Und deshalb sei der Rundfunkbeitrag verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.Diese vermeintlichen Defizite rechtfertigten für sich genommen aber nicht, die ÖRR-Berichterstattung in ihrer Gesamtheit als unausgewogen zu bewerten, so der VGH. Dem SWR sei es stets ein großes Anliegen, unterschiedliche Perspektiven abzubilden, sie mit fundierten Informationen zu verbinden und kritisch einzuordnen, sagte eine SWR-Sprecherin nach der Entscheidung. Die Klägeranwälte wollten sich zu der Entscheidung im Laufe des Tages noch äußern. Die Klagen gegen den SWR wurden von den Verwaltungsgerichten in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Sigmaringen, also von allen Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg, abgewiesen. Der VGH hat die Entscheidungen nun bestätigt und sagt, es gebe aus Sicht des Gerichtshofs keine “evidenten und regelmäßigen Defizite” im Gesamtprogramm. Die Öffentlich-Rechtlichen würden “durch umfangreiche Angebote in Fernsehen, Hörfunk und Mediathek die Bereiche Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung einschließlich Sport” in voller Breite abbilden. Dass die Kläger Defizite im Bereich politische Meinungsbildung rügen würden, rechtfertige “keine abweichende Einschätzung”.

via tagesschau: Gericht weist Klage ab Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

Ermittlungen gegen X: Elon Musk kommt Vorladung nach Paris nicht nach

Der US-Milliardär Elon Musk ist am Montag nicht zu einer Vorladung in Paris erschienen, die im Zuge der Ermittlungen gegen den Kurznachrichtendienst X und den dort verfügbaren Chatbot Grok ausgesprochen wurde. Das berichtet unter anderem France24 unter Berufung auf die zuständige Staatsanwaltschaft. „Die Staatsanwaltschaft stellt fest, dass die ersten vorgeladenen Personen nicht erschienen sind. Ihre An- oder Abwesenheit steht der Fortsetzung der Ermittlungen nicht im Wege“, zitiert das französische Auslandsfernsehen aus der Mitteilung. Die Ermittlungen haben die Verstimmungen zwischen Frankreich und den USA vertieft, erst am Wochenende wurde berichtet, dass das US-Justizministerium mitgeteilt hat, nicht helfen zu wollen. Die Ermittlungen der Pariser Staatsanwaltschaft laufen seit über einem Jahr, anfangs wegen des Vorwurfs, dass Algorithmen auf X verändert worden sein sollen, um rechtsextremen Inhalten mehr Aufmerksamkeit zu bescheren. Im Herbst waren die berichteten Fälle von Holocaustleugnung durch den Chatbot Grok hinzugekommen, die unter anderem vom Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau publik gemacht worden waren. Die KI hatte damals Text generiert, in dem es hieß, der Massenmord durch die Nationalsozialisten habe nicht stattgefunden. Anfang Februar waren die Räumlichkeiten von X in Paris dann durchsucht und Vorladungen an Elon Musk und Linda Yaccarino ausgesprochen worden. Deren Teilnahme sei aber freiwillig, hieß es dazu.

via heise: Ermittlungen gegen X: Elon Musk kommt Vorladung nach Paris nicht nach

Prinz Reuß beim #Reichsbürger-Prozess über Treffen in #Thüringen: „Mit mir keinen Putsch!“ – #terror

Die Bundesanwaltschaft legt den insgesamt neun Angeklagten unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Last. Der Hauptangeklagte Heinrich XIII. Prinz Reuß sprach über die Treffen auf seinem Jagdschloss. Im Frankfurter Prozess um die mutmaßliche „Reichsbürger“-Gruppe hat der Hauptangeklagte Heinrich XIII. Prinz Reuß seine Einlassung fortgesetzt und über die Treffen auf seinem Jagdschloss in Thüringen gesprochen. Die Einlassung erfolgte in einem besonderen Format: Sein Anwalt stellte ihm einen Fragenkatalog in einer Art Gesprächssituation. Einer seiner Verteidiger sagte vorab, das solle Reuß helfen, ruhig und orientiert zu antworten. Die Treffen auf seinem Anwesen habe er nicht selbst initiiert, sagte Reuß. Es seien für ihn eine Art „Think-Tank“ oder Stammtisch gewesen, bei dem der Gedankenaustausch im Vordergrund gestanden habe. Warum die Zusammenkünfte ausgerechnet bei ihm stattfanden, könne er nicht mehr genau sagen. Möglicherweise habe die zentrale Lage des Anwesens eine Rolle gespielt, sagte er. Inhaltlich sollen sich die Treffen um die sogenannte „Erdallianz“ gedreht haben. Die Bundesanwaltschaft beschreibt die Allianz als „[…] ein tatsächlich nicht existierender – technisch überlegener Geheimbund von Regierungen, Nachrichtendiensten und Militärs verschiedener Staaten, einschließlich der Russischen Föderation sowie der Vereinigten Staaten von Amerika.“

via TA: Prinz Reuß beim Reichsbürger-Prozess über Treffen in Thüringen: „Mit mir keinen Putsch!“

siehe auch: Umsturz geplant? Nun spricht Heinrich XIII. Prinz Reuß vor Gericht Eine sogenannte „Erdallianz“ und eine drohende „Übernahme“: Der mutmaßliche Reichsbürger sorgt vor Gericht für kuriose Szenen. (…) Ein gewaltsamer Umsturz der Bundesregierung sei aus seiner Sicht nie Ziel gewesen. Vielmehr habe sich sein Engagement auf die vermeintliche „Erdallianz“ bezogen. Bei den Treffen habe er sich nach eigenen Angaben deutlich gegen Gewalt und Putschpläne ausgesprochen. „Mit mir keinen Putsch!“, habe er etwa erklärt. (,,,) Emotional wurde Reuß, als er seine damaligen Beweggründe schilderte. Nach jahrzehntelanger Berufstätigkeit habe ihn die Angst vor einer drohenden „Übernahme“ stark beschäftigt. Rückblickend bezeichnete er die Erzählungen rund um die „Erdallianz“ und angebliche militärische Verbindungen als „trojanisches Pferd“. Reichsbürger-Prozess: Staatsanwalt geht von terroristischer Vereinigung aus Die Bundesanwaltschaft wirft den neun in Frankfurt Angeklagten indes vor, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein beziehungsweise diese unterstützt zu haben. Ziel sei gewesen, die bestehende Staatsordnung gewaltsam zu beseitigen und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen.

Gemeinde blockt: AfD zieht wegen Konzertabsage vor Gericht

Hohenlinden verweigerte einem parteinahen Liedermacher die Bühne im Bürgersaal. Nun zieht der AfD-Kreisverband Ebersberg gegen die Entscheidung vors Verwaltungsgericht. Hohenlinden – Weil die Gemeinde einem parteinahen Sänger keine Bühne bieten will, zieht der AfD-Kreisverband Ebersberg gegen das Rathaus Hohenlinden vors Münchner Verwaltungsgericht. Ein entsprechendes Eilverfahren bestätigt ein Gerichtssprecher auf EZ-Anfrage. AfD-Kreisvorsitzender und Bundestagsabgeordneter Christoph Birghan verkündete den Gang vor Gericht am Montagmorgen in einer Pressemitteilung. Demnach wolle die Kreis-AfD „als Dank an ihre Wähler“ am 2. Mai im Wendlandhaus einen kostenlosen Liederabend mit einem Sänger veranstalten, der bundesweit unter dem Pseudonym „Estéban Cortez“ auftritt. Mit Verweis auf ihr Hausrecht habe die Gemeinde dies am 16. April per Bescheid verweigert, obwohl der Bürgersaal grundsätzlich buchbar gewesen sei. Birghan nennt die Ablehnung eine „willkürliche“ und „auch formal schlampig formulierte Entscheidung“, die etwa ohne Rechtsmittelbelehrung erfolgt sei und „jeder sachlichen Grundlage entbehrt“. Die Texte des Künstlers seien von der im Grundgesetz verankerten Kunstfreiheit gedeckt. Bekanntheit hatte der Liedermacher, benannt offenbar nach einem Gesetzeshüter-mordenden Computerspiel-Banditen, mit verschwörungstheoretischen Narrativen während der Coronazeit erlangt. Seither bedient er auch andere rechte Erzählungen wie die von der „Klimascheiße“, islamfeindlichen Zuwanderungsklischees und des Untergangs von „Deutschland, peinlich Vaterland“.

via merkur: Gemeinde blockt: AfD zieht wegen Konzertabsage vor Gericht

Nach Parteitag in Greding – AfD-Mitglieder sollen rechte Parolen gegrölt haben

Einer der Männer soll nach Überzeugung der Ermittler am späten Abend in einer Diskothek auch den Hitlergruß gezeigt haben. Jetzt stehen sie in Schwabach vor Gericht. Der Prozess gegen sechs junge Männer, die nach dem Besuch eines AfD-Parteitags 2024 in Greding rassistische Parolen gegrölt haben sollen, hat vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Schwabach stockend begonnen. Die Verteidiger der sechs Angeklagten überschütteten das Gericht mit Anträgen, deren Behandlung eine stundenlange Verzögerung des Verfahrens zur Folge hatte. Bei den Verteidigern handelt es sich vor allem um Juristen, die bereits in der Vergangenheit Mandanten aus der rechtsradikalen Szene verteidigt haben und zum Teil selbst in der rechten Szene aktiv gewesen sind. Das Verfahren gegen einen der Angeklagten wurde abgetrennt, weil dessen psychischer Zustand zunächst gutachterlich geklärt werden muss. Die Angeklagten stehen wegen rassistischer Vorfälle vor Gericht, die sich nach dem Besuch des AfD-Landesparteitags 2024 im mittelfränkischen Greding in eine Diskothek ereignet haben sollen. Einer der Männer hatte nach Überzeugung der Strafverfolgungsbehörden in einer Diskothek am späten Abend nach dem Parteitag den Hitlergruß gezeigt. Fünf weitere hätten das in rechtsradikalen Kreisen inzwischen beliebte Lied des Sängers Gigi D’Agostino, „L’Amour Toujours“ in umgedichteter Version mit dem Refrain „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ gesungen.

via sz: Nach Parteitag in Greding AfD-Mitglieder sollen rechte Parolen gegrölt haben

siehe auch: Rechte Parolen nach AfD-Parteitag: Stockender Prozessbeginn Vor dem Amtsgericht Schwabach müssen sich sechs Angeklagte verantworten. Sie sollen rechte Parolen gegrölt und einer von ihnen den Hitlergruß gezeigt haben. Zum Prozessauftakt stellen ihre Verteidiger eine Reihe von Anträgen. Wegen zahlreicher Anträge der Verteidiger sowie einer Umstellung des Mobiliars im Gerichtssaal ist der Prozess wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Schwabach mit großen Verzögerungen gestartet. Bis zum Mittag konnten deswegen nur die Strafbefehle verlesen aber noch keine Zeugen gehört werden. Prozess wegen Volksverhetzung: Anwälte stellen Anträge Die Staatsanwaltschaft wirft den ursprünglich sechs Angeklagten vor, nach einem Landesparteitag der AfD am 13.01.2024 in einer Gredinger Bar rassistische Parolen gegrölt und Lieder gesungen zu haben. Unter anderem sollen sie zu dem Lied “L’Amour toujour” “Deutschland den Deutschen, Ausländer raus” gesungen haben. Einer von ihnen soll auch mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben. Mit Anträgen wollten die Anwälte, die bereits mehrfach Angeklagte aus der rechten Szene verteidigt haben, unter anderem den Ausschluss der Öffentlichkeit sowie die Einstellung des Prozesses gegen zwei Heranwachsende erreichen. Die beiden betreffenden Männer waren zum Zeitpunkt der Tat 19 Jahre alt. Das Gericht lehnte diese Anträge ab; Rassistische Parolen nach AfD-Parteitag: Gewählter Unterallgäuer Kreisrat vor Gericht AfD-Funktionär Michael Hörmann aus Babenhausen soll mit anderen in einer Disko in Greding „Ausländer raus“ gegrölt haben. Schon früher war der Mann wohl Mitglied in einer rechtsextremistischen Partei. Nach einem AfD-Parteitag im Jahr 2024 sollen mehrere Männer rassistische Parolen gegrölt haben. Auf dem Foto kommt ein Teil der Angeklagten, flankiert von Rechtsanwältin Ariane Meise (links) in den Gerichtssaal. Foto: Daniel Löb, dpa Kommentieren Merken Drucken Verschicken Feedback In den nächsten Wochen wird sich der Unterallgäuer Kreistag zur ersten Sitzung treffen. Unter den Kommunalpolitikern, die dann die Geschicke des Landkreises mitbestimmen, wird auch der stellvertretende AfD-Kreisvorsitzende Michael Hörmann sein. Doch nun steht der Mann, der wohl schon früh Mitglied einer rechtsextremistischen Partei war, erst einmal wegen Volksverhetzung vor Gericht. Zusammen mit fünf anderen Männern soll er nach einem AfD-Parteitag Anfang 2024 in einer Disko rassistische Parolen gegrölt haben.