via redok – Geldstrafen wegen Heß-Aufklebern.
Wegen Aufklebern mit dem Bild des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß hat das Amtsgericht Forchheim zwei führende bayerische Neonazis verurteilt. Erstmals wurde damit die im April 2005 neu eingeführte Erweiterung des Volksverhetzungs-Paragraphen auf solche Propagandamittel angewendet. Die beiden Angeklagten Norman Bordin (München) und Matthias Fischer (Fürth) wurden zu je 2.400 Euro Geldstrafe verurteilt. Bei einer Kundgebung in Gräfenberg im Juli 2007 waren bei Fischer 34 Aufkleber gefunden worden, für die als presserechtlich Verantwortlicher Norman Bordin zeichnete. Die Aufkleber zeigten ein Bild von Rudolf Heß sowie den Schriftzug “Rudolf Heß: Märtyrer des Friedens für Europa – Die Wahrheit spricht dich frei!”. (…) Fischer und Bordin waren jeweils in verschiedenen radikalen Neonazi-Organisationen führend tätig gewesen, bevor sie zur NPD stießen. Beide wurden Mitglieder im bayerischen Partei-Landesvorstand und nacheinander Landesvorsitzende der Parteijugend “Junge Nationaldemokraten” (JN), Bordin brachte es sogar zum stellvertretenden JN-Bundesvorsitzenden. Aufgrund der immer heftigeren Auseinandersetzungen zwischen einem militanten Flügel und der sich lieber bürgerlich darstellenden Mehrheit in der bayerischen NPD verließ Fischer schließlich die Partei und gründete mit anderen Abtrünnigen das “Freie Netz Süd”. Der 32-jährige Bordin legte zwar schon im April 2008 alle Funktionen bei den JN nieder, blieb aber zunächst in der NPD. In jüngster Zeit verstärkte er jedoch die Zusammenarbeit mit dem “Freien Netz Süd”. Seit einiger Zeit tritt er auch als Aktivist einer Münchner Gruppierung “Straight Hate” (S8, “Purer Hass”) in Erscheinung, die sich an den international agierenden “Hammerskin Nation” orientiert.