Ermittlungen gegen Gunnar Beck – EU-Par­la­ment hebt Immunität von AfD-Abge­ord­netem auf

Nach einem Beschluss des Europaparlaments kann die Staatsanwaltschaft Düsseldorf weiter gegen AfD-Mann Gunnar Beck ermitteln. Beck streitet den ihm vorgeworfenen Ladendiebstahl ab. Er hält die Strafverfolgung für politisch motiviert. Das Amtsgericht (AG) Neuss hatte den AfD-Europaabgeordneten Gunnar Beck im Jahr 2022 wegen Titelmissbrauchs zu einer Geldstrafe verurteilt (Urt. v. 14.06.2022, Az. 9 Cs 328/21). Er hatte sich in Deutschland als Professor und “Fachanwalt für Europarecht” vorgestellt. Nun rückt er erneut in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen Beck wegen Diebstahls geringwertiger Sachen (§§ 242, 248a Strafgesetzbuch (StGB)), vorsätzlicher Körperverletzung (§ 223 StGB) und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB). Deshalb hat das Europaparlament auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf seine Immunität am Donnerstag aufgehoben, sodass weiteren Ermittlungen gegen Beck formal nichts mehr im Weg steht. Dem Bericht des Rechtsausschusses zufolge soll Beck am 29. Oktober 2022 in einem Kaufhaus in Neuss versucht haben, Produktproben zu stehlen. Zudem soll Beck versucht haben, das Geschäft zu verlassen, wobei er von Ladendetektiven festgehalten worden sei. Anschließend seien Vollstreckungsbeamte eingeschritten. Hierbei sei Beck Anweisungen, keinen Widerstand zu leisten, nicht nachgekommen, heißt es in dem Bericht des Rechtsausschusses unter Berufung auf die Ermittler in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf nannte zunächst keine weiteren Details.

via lto: Ermittlungen gegen Gunnar Beck EU-Par­la­ment hebt Immunität von AfD-Abge­ord­netem auf

siehe auch: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Europaparlament hebt Immunität des AfD-Abgeordneten Gunnar Beck auf Die Staatsanwaltschaft wirft dem AfD-Politiker Gunnar Beck unter anderem Diebstahl und Körperverletzung vor. Das Europaparlament hat jetzt den Weg für Ermittlungen freigemacht. Der 58-Jährige wittert »politische Gründe«. Das Europaparlament hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Immunität des AfD-Abgeordneten Gunnar Beck aufgehoben. Zuvor war durch einen Bericht des Rechtsausschusses des Parlaments bekannt geworden, dass gegen den 58-Jährigen wegen des Diebstahls geringwertiger Sachen, vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt wird. Weiteren Ermittlungen gegen Beck steht durch den Entzug der Immunität formal nichts mehr im Weg. Nach Ansicht von Beck sind die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft unbegründet. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Donnerstag im Parlament für die Annahme des Antrags auf Aufhebung der Immunität.

Selbstbestimmungsgesetz: Bundestag will am Freitag entscheiden – Ampel sieht noch Änderungen vor

Nach langer Diskussion soll das Parlament nun final über das Selbstbestimmungsgesetz abstimmen, das Änderungen beim Geschlechtseintrag vereinfacht. Die Ampelfraktionen sehen noch einige Änderungen vor. Von Tilmann Warnecke 10.04.2024, 14:56 Uhr Der Bundestag entscheidet am Freitag über das von der Bundesregierung eingebrachte Selbstbestimmungsgesetz. Das Plenum stimmt gemäß aktualisierter Tagesordnung namentlich über das Gesetz ab, das seit fast zwei Jahren kontrovers diskutiert wird. Darauf hatten sich die Fraktionen am Dienstagabend geeinigt. Das Selbstbestimmungsgesetz sieht Erleichterungen zur Änderung von Geschlechtseinträgen vor. Künftig sollen Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern können. Die bisherige Pflicht, zwei ärztliche Gutachten dafür vorzulegen, soll wegfallen. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz soll das bislang geltende Transsexuellengesetz abgelöst werden. Bislang müssen sich Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen, einem langwierigen und kostspieligen Verfahren unterziehen. Verbände, die die Rechte von trans Menschen vertreten, kritisieren das Prozedere seit Jahren als demütigend und begrüßen die neue Gesetzesinitiative. Scharfe Kritik am geplanten Gesetz übten zuletzt dagegen AfD und Union. Sie befürchten, dass Geschlechtseinträge dadurch künftig willkürlich geändert werden könnten.

via tagesspiegel: Selbstbestimmungsgesetz: Bundestag will am Freitag entscheiden – Ampel sieht noch Änderungen vor

a pride flag drawn on the ground

GUNNAR BECK : #Staatsanwaltschaft #Düsseldorf ermittelt gegen AfD-Politiker – #CrimeTime

Dem Europaabgeordneten Gunnar Beck wird Ladendiebstahl vorgeworfen. Seine Immunität könnte schon an diesem Donnerstag aufgehoben werden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt wegen Diebstahls und Körperverletzung gegen den AfD-Europaabgeordneten Gunnar Beck. Das geht aus einem Antrag im Europäischen Parlament hervor, mit dem der Rechtsausschuss dem Plenum empfiehlt, die Immunität des Abgeordneten auf Antrag der Ermittlungsbehörde aufzuheben. Es wird erwartet, dass das Plenum am Donnerstag der Empfehlung des Ausschusses folgt. Der Verdacht gegen Beck, der einer der stellvertretenden Sprecher der Rechtsaußenfraktion Identität und Demokratie ist, war zuvor nicht bekannt. Gemäß dem Antrag hat Beck am 29. Oktober 2022 in einem Kaufhaus in Neuss „Proben von Testerprodukten entnommen, die für Kunden ausgestellt wurden, angeblich in der Absicht, diese zu entfernen, ohne zu bezahlen“. Um welche Produkte es sich handelt, wird nicht erwähnt. Das Kaufhaus stellte Strafantrag wegen Ladendiebstahls. Beck soll versucht haben den Ort zu verlassen, wurde aber von Ladendetektiven festgehalten. Anschließend schritten Vollstreckungsbeamte ein. Beck sei ihrer „Anweisung, keinen Widerstand zu leisten, nicht nachgekommen“.

via faz: GUNNAR BECK : Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen AfD-Politiker

siehe dazu auch: Angeblicher Professor im Europaparlament – AfD-Abgeordnetem drohen neue Ermittlungen. Wegen eines mutmaßlich zu Unrecht geführten Professorentitels ist der AfD-Abgeordnete Gunnar Beck bereits zum zweiten Mal verurteilt worden. Zwar hat er Berufung eingelegt, doch nun soll erneut seine Immunität aufgehoben werden. Schon wieder beschäftigt sich der Rechtsausschuss des EU-Parlaments mit dem AfD-Abgeordneten und erneuten Europa-Kandidaten Gunnar Beck. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf will Informationen von t-online zufolge ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen ihn einleiten und hat deswegen erneut die Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität beantragt. Noch ist unklar, welche neuen Vorwürfe gegen Beck geprüft werden.

Maximilian Krah soll den Volksbegriff der AfD erklären

Maximilian Krah machte zuletzt mit rassistischen Äußerungen von sich reden. Ausgerechnet er soll nun die AfD beim Verfahren gegen den Verfassungsschutz vertreten. Im Verfahren der AfD gegen den Bundesverfassungsschutz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, das am Donnerstag nach längerer Pause wieder beginnt, wird die Partei fortan von Maximilian Krah vertreten. Der umstrittene Spitzenkandidat für die Europawahl soll gemeinsam mit AfD-Vizechef Peter Boehringer anstelle des erkrankten Roman Reusch die Parteiseite am Donnerstag und Freitag, womöglich auch darüber hinaus repräsentieren. Das erfuhr ZEIT ONLINE aus Parteikreisen. Das OVG Münster bestätigte die Information auf Anfrage. Wie aus der AfD zu hören ist, hat Krah von der Partei eine ganz konkrete Aufgabe erhalten. Er soll mögliche Fragen des Gerichts und der Gegenseite zum Volksbegriff der AfD beantworten. Einer der beherrschenden Punkte in dem Verwaltungsgerichtsverfahren ist, dass der Verfassungsschutz der Partei vorhält, einen “völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff” zu vertreten, der die Menschenwürde verletze und daher durch das Grundgesetz nicht gedeckt sei.

via zeit: Maximilian Krah soll den Volksbegriff der AfD erklären

LG #Hamburg zu Streit Grüne vs. #Reichelt – Gericht ver­bietet Julian Rei­chelt Aus­sagen zu “Poli­zei­Grün” – #loser

Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt bewegt sich mit seinen Äußerungen oft an der Grenze zwischen gerade noch zulässigen und eben nicht mehr zulässigen Meinungsäußerungen oder unwahren Tatsachenbehauptungen. Zuletzt musste er vermehrt gerichtliche Niederlagen einstecken, wie mit seinem Taliban-Tweet oder seinen Vorwürfen gegenüber “ZDF Magazin Royale”. Auch für die Grünen ging er jetzt einen Schritt zu weit: Er habe durch Tweets und Berichte den Eindruck erweckt, der Verein “PolizeiGrün e.V.” handele im Auftrag der Partei, so der Vorwurf der Grünen – etwa durch Äußerungen wie “ganz offenkundig baut sich die Grüne Partei in ihrem Hauptquartier eine eigene Einschüchterungstruppe aus treu ergebenen Polizeibeamten auf”. Tatsächlich handelt es sich bei “PolizeiGrün e.V. ” um einen rechtlich, personell und finanziell unabhängigen Verein. Seine Mitglieder sind grüne und grünen-nahe Polizeibeamte. Dass auch andere Parteien ähnliche Gruppierungen haben, die im Unterschied zu den “PolizeiGrün e.V.” sogar in die jeweilige Parteistruktur eingegliedert sind (etwa die Sozialdemokrati:innen in der Polizei oder der CSU-Arbeitskreis Polizei und Innere Sicherheit) ließ Reichelt dabei unter den Tisch fallen.  Die Partei forderte ihn und das rechtspopulistische Medium Nius auf, die aus ihrer Sicht falschen Nachrichten zu löschen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dem kamen weder Reichelt noch Nius nach. Daraufhin stellten die Grünen – vertreten durch Redeker Sellner Dahs – beim Landgericht (LG) Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach §§ 935 ff. Zivilprozessordnung (ZPO).  Das LG Hamburg gab den Grünen in mehreren Punkten recht und untersagte Reichelt und Nius – vertreten durch Rechtsanwälte Steinhöfel aus Hamburg – im Wege der einstweiligen Verfügung bestimmte Äußerungen. Für den Fall der Zuwiderhandlung drohte es, wie üblich, ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft an. Andere angegriffene Aussagen hielt das Gericht für zulässige, wertende Meinungsäußerungen (Beschl. v. 08.04.2024, Az. 324 O 129/24). Reichelt erweckt unwahren Eindruck zu “PolizeiGrün”  Reichelt hatte unter anderem Äußerungen getätigt wie: “Die Polizei der Grünen postete auch dies auf X” oder “Noch einmal, hier sitzen Polizisten in der Grünen Parteizentrale”. Das LG Hamburg geht davon aus, dass Personen, die den gesamten Beitrag lesen, nicht davon ausgehen, dass die Grünen eine Vollzugspolizei aufbauen oder dulden würden. Vielmehr würde der durchschnittliche Leser erkennen, dass es sich nur um einen Zusammenschluss von den Grünen nahestehenden Polizisten handelt. Dies erkenne der Leser etwa an der Passage, wonach “echte Polizisten unter dem Namen Polizei (…) auftreten”. Entsprechend wurden Reichelt Aussagen, die zum Gegenstand haben, dass die Grünen eine eigene Polizei haben, nicht verboten – weil eben der Leser durch den Kontext des Berichts erkenne, dass es sich dabei nicht um eine Vollzugspolizei handele, sondern den Verein. Allerdings würde durch mehrere Passagen von Reichelt der unwahre Eindruck erweckt, der Verein “PolizeiGrün” sei in enger Abstimmung und im Auftrag der Grünen tätig. Dieser Eindruck entstünde etwa durch die einleitenden Sätze eines Artikels, wonach es um eine Polizei gehe, die einer solchen entspreche, die “im Dienste der herrschenden Partei” stehe und die “aus der Parteizentrale gesteuert und befehligt” werde. Dieser falsche Eindruck werde verstärkt durch die Äußerung “ganz offenkundig baut sich die Grüne Partei in ihrem Hauptquartier eine eigene Einschüchterungstruppe aus treu ergebenen Polizeibeamten auf”. Entsprechend wurde Reichelt und Nius diese Eindruckserweckung verboten.  Reichelts Falschbehauptung zu Büroräumen Außerdem untersagte das Gericht Reichelt und Nius, zu behaupten oder zu verbreiten, in einem Gebäude in Berlin-Mitte befänden sich sowohl die Parteizentrale der Partei Bündnis 90/Die Grünen als auch die Büros der “PolizeiGrün”. Diese als Bildunterschrift erscheinende Äußerung stelle eine unstreitig unwahre Behauptung dar. Der maßgebliche Durchschnittsleser nehme hier an, dass der Verein in dem gezeigten Gebäude über tatsächliche Büroräume verfüge, was nicht der Fall ist. Den Grünen stehen insoweit Unterlassungsansprüche gegen Reichelt und Nius aus §§ 1004 Abs. 1 S. 2 analog, 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. Art. 19 Abs. 3, Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zu. Die angegriffene Berichterstattung verletze die Grünen in dem ihr zukommenden Achtungsanspruch. Auch eine politische Partei könne sich über Art. 19 Abs. 3 GG auf den Schutz der ihrem Wesen nach auf sie anwendbaren Grundrechte berufen.

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‘Neo-Nazi Satanist cannibals’ who lured woman to her death as a human sacrifice then ‘roasted and ate another victim’s flesh and ribs’ are jailed in Russia

Four were jailed nearly a decade after the deaths following new investigations Sinister ‘tax service employee’ accused of drawing partner into Satanism. Four ‘neo-Nazi Satanists’ accused of luring a woman to her death as a human sacrifice and then ‘roasting’ and eating another her have been jailed in Russia. Andrey Tregubenko, 36, was found to have invited Victoria Zaitseva, 27, on a trip to Karelia, near the Finnish border, in June 2016, where the victim was ambushed by Tregubenko and his girlfriend, Olga Bolsakova, 36, in a forest. Zaitseva, who is understood to have been in love with Tregubenko, died after she was stabbed multiple times with a knife. She was then thrown into a pre-dug hole, covered with brushwood and set alight. In August, the couple met Alexander Perevozchikov-Khmury and Tatyana Deryugina, also sentenced Tuesday, who agreed to commit another ‘sacrifice’ with them. Platon Stepanov, known as Wilhelm Torquemada, 27, was named locally as the man drawn into a forest in the Leningrad region after being groomed by Bolshakova, with whom he shared an interest in black magic and Satanism. Stepanov was then beaten severely and stabbed to death, as reported by state-owned agency RIA. The killers would later confess to slicing off his flesh and ribs – and roasting and eating the human meat. The body was, again, hidden in a hole and ‘burned at the stake’. In the third such killing, also in August 2016, Tregubenko stabbed to death aquaintance while drunk during an argument. The group then retired to a nearby apartment where they performed a ritualistic ceremony with the victim’s blood before disposing of the knife in a pond. After three years of intensive investigation, the Moscow Regional Court sentenced the gang to varying terms in prison for their involvement in the killings. The gang were each sentenced from 13 years to life in prison for their involvement in the cases, which evaded police for nearly a decade. ‘The court sentenced Tregubenko to life imprisonment. Perevozchikov-Khmury was sentenced to 15 years in prison, Tatyana Deryugina was sentenced to 13 years in prison,’ the Investigative Committee of the Russian Federation said in a statement. Bolshakova was previously sentenced by the court to a long term of imprisonment,’ it went on.

via dailymail: ‘Neo-Nazi Satanist cannibals’ who lured woman to her death as a human sacrifice then ‘roasted and ate another victim’s flesh and ribs’ are jailed in Russia

Verfassungsschutz beobachtet Burschenschaft “Germania Halle zu Mainz”

Die Burschenschaft “Germania Halle zu Mainz” wird vom rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz beobachtet. Das bestätigte das Innenministerium auf Anfrage der Zeitung “Rheinpfalz”. Innenminister Michael Ebling (SPD) sagte, der Verfassungsschutz nehme eine Beobachtung auf, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von verfassungsfeindlichen Bestrebungen vorlägen – und das habe er diesbezüglich jetzt getan. “Im Fall der Burschenschaft ‘Germania Halle zu Mainz’ ist es längst kein Geheimnis mehr, wer dort ein- und ausgeht”, so der Innenminister. Die Burschenschaft pflege zahlreiche Kontakte zu einschlägig bekannten rechtsextremistischen Kreisen, so auch zur neurechten Szene. Sie zeige zudem eine rechtsextremistische und völkische Weltanschauung. Ziel sei es festzustellen, inwieweit sich die bisher gewonnenen Erkenntnisse bestätigen oder verdichten ließen. Noch sei es für eine endgültige Einschätzung zu früh, so Ebling. Expertin kritisiert späte Einstufung: Immer wieder rechtsextreme Vorfälle Die Einstufung der Burschenschaft als Beobachtungsobjekt durch den Verfassungsschutz kommt nach Ansicht der Politikwissenschaftlerin Alexandra Kurth zu spät. Die Expertin für Burschenschaften an der Universität Gießen sagte dem SWR, es wäre längst Aufgabe des Verfassungsschutzes gewesen, dort genauer hinzuschauen. Es wundere sie, dass das Innenministerium erst jetzt eine kontinuierliche rechtsextremistische und völkische Weltanschauung bei der Germania beobachte, so die Wissenschaftlerin. Die Burschenschaft mit Sitz in Mainz sei seit Jahrzehnten immer wieder mit rechtsextremen Vorfällen aufgefallen. Der Verfassungsschutz begründet die jetzige Einstufung unter anderem mit zahlreichen und zunehmend intensiven Verbindungen in die rechtsextremistische Szene. (…) Der “Germania Halle zu Mainz” gehören auch mehrere rheinland-pfälzische AfD-Politiker an, unter anderem der Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier und der parlamentarische Geschäftsführer der Landtagsfraktion, Damian Lohr. Besonders im Zusammenhang mit dem Verein “Zentrum Rheinhessen” seien die personellen Überschneidungen mit der Jugendorganisation der AfD, der “Jungen Alternative” (JA), und der “Identitären Bewegung” deutlich geworden, hieß es bei der “Rheinpfalz” weiter. Beiden Organisationen wurden vom Bundesamt für Verfassungsschutz “gesichert rechtsextremistische Bestrebungen” bescheinigt.

via swr: Verfassungsschutz beobachtet Burschenschaft “Germania Halle zu Mainz”