„Artgemeinschaft“: Razzia bei zwei AfD-Kandidaten wegen verbotener Neonazi-Vereinigung

Die AfD-Politiker Sebastian Koch und Simon Lansmann sollen an einer Feier im Dunstkreis der verbotenen „Artgemeinschaft“ teilgenommen haben. Beide wollen für die AfD in den Landtag Sachsen-Anhalt. Ermittler haben am Donnerstagmorgen in fünf Bundesländern Wohnungen von Anhängern und Sympathisanten der verbotenen Neonazi-Vereinigung „Artgemeinschaft“ durchsucht. Von den Durchsuchungen betroffen sind auch zwei AfD-Politiker, die sich in Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl am 6. September stellen. Der Spiegel hatte zuerst berichtet.
Die Staatsanwaltschaft Halle bestätigte gegenüber CORRECTIV am Donnerstag die Ermittlungen wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot. „Bei den Durchsuchungen wurden keine Personen festgenommen, aber zahlreiche Dokumente sichergestellt, die nun gesichtet werden“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Halle auf CORRECTIV-Anfrage. Verbotene Gruppe „Artgemeinschaft“: „Sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung“
Der Verein „Artgemeinschaft“ wurde im September 2023 verboten. „Wir verbieten eine sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung. Das ist ein weiterer harter Schlag gegen den Rechtsextremismus“, kommentierte die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) die Entscheidung. Die „Artgemeinschaft“ Laut Spiegel kam es aber im Juni 2026 zu einer sogenannten Sonnenwendfeier in Gardelegen (Altmarkkreis, Sachsen-Anhalt), an der Personen aus dem Dunstkreis der „Artgemeinschaft“ teilnahmen. Bei der Feier sollen Zeremonien mit Tierhörnern abgehalten und Lieder der „Hitlerjugend“ gesungen worden sein. Alles erinnerte offenbar stark an die „Artgemeinschaft“. An der Feier in Gardelegen nahmen laut Medienberichten auch die AfD-Politiker Sebastian Koch (AfD-Listenplatz 8) und Simon Lansmann (AfD-Listenplatz 19) teil. Beide treten für die AfD Sachsen-Anhalt auch bei der kommenden Landtagswahl an. Gegenüber CORRECTIV schweigt die AfD Sachsen-Anhalt zu den Razzien: „Die Berichterstattung ist bekannt, aber ich werde sie nicht kommentieren“, sagte Pressesprecher Patrick Harr, der früher selbst bei der 2009 verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) war

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siehe auch: Durchsuchungen in mehreren Bundesländern Razzia bei zwei AfD-Landtagskandidaten aus Sachsen-Anhalt wegen verbotener Rassistensekte Die »Artgemeinschaft« sah sich als Hüterin einer »germanischen Rasse«. Nun hat die Polizei nach SPIEGEL-Informationen 15 Objekte mutmaßlicher Unterstützer des verbotenen Vereins durchsucht. Auch zwei AfD-Kandidaten sind betroffen. Rund drei Jahre nach dem Verbot der völkisch-rassistischen »Artgemeinschaft« gehen Sicherheitsbehörden in fünf Bundesländern gegen mutmaßliche Anhänger und Sympathisanten des aufgelösten Vereins vor. Seit dem frühen Morgen durchsucht die Polizei nach SPIEGEL-Informationen insgesamt 15 Objekte in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Halle (Saale). Nach Angaben einer Behördensprecherin gegenüber dem SPIEGEL werde wegen »Vorwurfs des Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot« ermittelt. Nach SPIEGEL-Recherchen betraf die Razzia unter anderem Objekte in Lippstadt (NRW), im brandenburgischen Zossen und in Gardelegen-Ipse in Sachsen-Anhalt. Illegales Treffen eines verbotenen Vereins? Dort war die Polizei bereits im Juni wegen einer sogenannten Sonnwendfeier im Einsatz gewesen. Nach SPIEGEL-Recherchen fand die als »privat« deklarierte Veranstaltung  am Anwesen des AfD-Landtagskandidaten Simon Lansmann statt. Die Polizei kontrollierte damals die Zufahrt und stellte Gäste aus dem Dunstkreis der »Artgemeinschaft« fest. Einige der Teilnehmer hielten eine Zeremonie mit Tierhörnern und Sprüchen ab, die stark an Rituale der »Artgemeinschaft« erinnerte. Auch ein Lied der »Hitlerjugend« (HJ) wurde gesungen; Rechtsextremismus in Sachsen-Anhalt – Razzien bei AfD-Männern wegen verbotener Artgemeinschaft Kurz vor der Wahl in Sachsen-Anhalt rückt die Polizei bei zwei AfD-Kandidaten an. Ihnen wird vorgeworfen, die rechtsextreme Artgemeinschaft fortgeführt zu haben. Das Treffen fand am Abend des 20. Juni statt, auf einem Gehöft in Ipse bei Gardelegen in Sachsen-Anhalt. Auf dem Fest sollen damals Gesichter aufgetaucht sein, die man aus anderem Kontext kennt: von der Ende 2023 durch das Bundesinnenministerium verbotenen rechtsextremen Artgemeinschaft. Und auch der Gastgeber war kein Unbekannter. Es handelte sich um Simon Lansmann, Rinderzüchter und AfD-Landtagskandidat. Am Donnerstagmorgen nun bekam Lansmann wieder Besuch, diesmal von der Polizei. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Halle wurden Immobilien von ihm und 14 weiteren Personen in fünf Bundesländern durchsucht. Ihnen wird vorgeworfen, die Artgemeinschaft trotz Verbot fortzuführen. Unter ihnen war nach taz-Informationen auch Sebastian Koch, ein weiterer AfD-Landtagskandidat. Auch er soll bei dem Treffen am 20. Juni in Ipse dabei gewesen sein. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Halle bestätigte der taz, dass der zentrale Verdachtspunkt für die Durchführung der Maßnahme die Zusammenkunft am 20. Juni in Ipse war. Durchsuchungen habe es auch in Brandenburg, Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gegeben. (…) Den Verdacht, dass frühere Aktive die rechtsextreme Gruppe trotzdem fortführen, gab es schon länger. Die taz hatte bereits im Mai ein Treffen im Brandenburger Dorf Arenzhain beobachtet, zu dem auch einstige Mitglieder angereist waren. Rund 70 Personen waren damals vor Ort, darunter auch Kinder. Zuvor hatte die taz über einen Sprengstofffund auf dem Hof eines früheren Artgemeinschaftsmitglieds in Weißenborn in Sachsen-Anhalt berichtet. Fest mit Lied der Hitlerjugend Zuletzt hatte dann der Spiegel das Treffen im Juni in Ipse offengelegt. Ein bekränzter Holzpfahl soll dort aufgestellt worden sein, Männer hätten mit Tierhörnern hantiert und ein Kampflied der Hitlerjugend gesungen. Auch die Partnerin von Gastgeber Simon Lansmann, der aktuell AfD-Stadtrat ist, stand laut Spiegel früher auf einer Mitgliederliste der Artgemeinschaft. Lansmann ließ danach dem Magazin über seinen Anwalt ausrichten, es sei kein illegales Treffen gewesen, von der Artgemeinschaft oder nationalsozialistischem Liedgut distanziere er sich. Die Razzien gegen die beiden AfD-Männer in Sachsen-Anhalt werfen erneut ein Schlaglicht auf das radikale Personal des Landesverbandes. Die dortige AfD war schon 2023 durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden. Im Umfeld von Spitzenkandidat Ulrich Siegmund arbeiten heute auch Rechtsextreme einer anderen bereits 2009 verbotenen Neonazi-Gruppe, der Heimattreuen Deutschen Jugend; Razzia gegen mutmaßliche Anhänger der rechtsextremen “Artgemeinschaft” In Sachsen-Anhalt und vier weiteren Bundesländern laufen derzeit Razzien. Sie richten sich gegen mutmaßliche Anhänger der verbotenen rechtsextremen “Artgemeinschaft”. Ein Schwerpunkt der Aktion liegt in der Altmark. Ermittler durchsuchen seit Donnerstagmorgen 15 Objekte in fünf Bundesländern. Wie die Staatsanwaltschaft Halle MDR SACHSEN-ANHALT mitteilte, geht es dabei um ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot. Es richtet sich den Angaben nach gegen die verbotene rechtsextreme “Artgemeinschaft” und konkret gegen 15 deutsche Beschuldigte. Betroffen sind Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Ein Schwerpunkt der Razzia liegt in Gardelegen in der Altmark und dort nach MDR-Informationen unter anderem im Ortsteil Ipse. Die Durchsuchungen dauern derzeit noch an. (…) Das Bundesinnenministerium hatte die “Artgemeinschaft — Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.” mit Verfügung vom 4. August 2023 verboten und aufgelöst, das Verbot wurde Ende September 2023 vollzogen. Nach Auffassung des Ministeriums richtete sich die Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte das Verbot am 29. April 2026 als rechtmäßig. Die Richter sahen im Selbstverständnis der Gruppe zentrale Elemente der NS-Rassenlehre.

Polizei schießt auf Schüler in München – Aussage gegen Aussage – #polizeigewalt

Ein 14-Jähriger wird wegen einer Spielzeugwaffe angeschossen. Gut, dass Betroffene der Darstellung der Polizei nun leichter in sozialen Medien widersprechen können. Die alte Form der Polizeikommunikation funktioniert nicht mehr: Ein Fall von Polizeigewalt spielt sich ab, jemand wird von Be­am­tin­nen angeschossen oder misshandelt, die Polizei gibt daraufhin Informationen – manchmal auch bewusst erfundene Details – und Rechtfertigungen heraus, viele Medien übernehmen diese unkritisch und dann fragt niemand mehr nach. Diese Symbiose zwischen Polizeibehörden und zu unkritischen Redaktionen geht im Zeitalter der demokratisierten Kommunikation in den sozialen Medien nicht mehr auf. Das zeigt auch ein aktueller Fall aus München. Am Dienstagabend wurde ein Jugendlicher im Münchner Stadtteil Schwabing von Po­li­zis­tin­nen angeschossen und schwer verletzt. Was mittlerweile bekannt ist: Der 14-Jährige trug eine Softair-Waffe bei sich, also ein Spielzeug. Das sei laut mehreren Berichten auch in einem Überwachungsvideo deutlich zu sehen. An­woh­ne­r*in­nen alarmierten daraufhin die Polizei. Ab hier gehen die Darstellungen der Behörden und der Familie des Opfers auseinander.Die Polizei sagt: Der Junge, den sie zunächst viel älter, ja sogar volljährig eingeschätzt hätten, habe eine Handbewegung gemacht, als hätte er durchgeladen und sich daraufhin in Richtung der Be­am­tin­nen mit erhobener Waffe umgedreht. Dann seien die Schüsse von Seiten der Polizei gefallen. Genau diese Darstellung gaben viele lokale und überregionale Medien als Tatsachenbehauptung an ein breites Publikum weiter. Kurze Zeit später meldete sich allerdings die Familie des Jungen zu Wort: Die Mutter berichtete, dass ihr Sohn seine Arme erhoben hätte, darauf hingewiesen habe, dass es sich um eine Attrappe handle. „Es ist ein Spielzeug“, soll er gesagt und daraufhin „Bitte nicht schießen!“ gerufen haben. Ihr Sohn sei dennoch angeschossen, gefesselt und auf dem Boden fixiert worden. Erst Sa­ni­tä­te­rin­nen hätten den schwer verletzten und traumatisierten Jungen befreit. Die Familie beklagt auch, dass sie von der Polizei nicht benachrichtigt worden sei. Die Frage, woher überhaupt das Waffen-Spielzeug kommt, schneidet ein viel größeres Thema an: Online machen Use­r*in­nen darauf aufmerksam, wie einfach es ist, im Billigwarenhaus Kik für einen Euro eine Spielzeugwaffe aus einer Grabbelkiste zu fischen und an der Kasse zu kaufen. Die Botschaft: Jedes Kind, das einen Euro zur Verfügung hat, kann so ein Plastikspielzeug erwerben und damit auf die Straße gehen. Dabei bleibt es fraglich, ob Waffenattrappen überhaupt als Spielzeug vertickt werden sollten.

via taz: Polizei schießt auf Schüler in München Aussage gegen Aussage

siehe auch: Demo nach Polizeischuss auf Schüler Die Veranstaltung verlief laut Polizei friedlich. Quelle: A9999/Michael Faulhaber/dpa Rund 100 Menschen demonstrieren in München gegen das Vorgehen der Polizei nach dem Schuss auf einen 14-Jährigen. Der genaue Ablauf des Vorfalls ist bisher nicht geklärt. Hintergrund der Demo ist der Fall eines Jugendlichen mit türkischer Staatsangehörigkeit, der laut Polizei am Dienstagabend mit einer Softair-Waffe im Stadtteil Schwabing unterwegs war. Dabei soll der Schüler aus dem Landkreis Miesbach, der in Begleitung eines etwa gleichaltrigen Mädchens gewesen sein soll, auf offener Straße mit der Pistole hantiert haben. Als Zivilbeamte ihn aufgefordert haben sollen, die mutmaßlich echte Waffe fallen zu lassen, habe er sich damit in der Hand zu den Polizisten umgedreht. Daraufhin habe ein Beamter geschossen und den Jugendlichen in den Oberkörper getroffen, so die Polizei. Die Mutter des Jungen berichtete dem Sender München.TV, wie ihr Sohn ihr die Situation geschildert habe: Er habe sich umgedreht und die Lage wahrscheinlich gar nicht richtig erfasst, sagte die Frau, die sich in einem kurdischen Dialekt äußerte. Dann habe ihr Sohn sofort die Arme hochgenommen und gerufen, dass die Waffe ein Spielzeug sei, die Polizisten sollten nicht schießen.

Police investigate terrorist flags and neo-nazi banners flown at Edinburgh anti-immigration march

Police are investigating after a Scottish Defence League demonstration in Edinburgh saw marchers display flags of a proscribed paramilitary group and banners for sanctioned neo-nazi organisations. AScottish Defence League (SDL) march through Edinburgh city centre on 15 August, at the height of the tourist season, included the sight of demonstrators displaying the flag of the proscribed terrorist organistions, the Ulster Defence Association and the Ulster Freedom Fighters. There were also banners of the sanctioned neo-nazi groups Combat 18 and Blood and Honour. Cover name The Ulster Freedom Fighters (UFF) was banned in November 1973, after being used as a cover name by UDA to claim attacks. The UDA itself remained legal for nearly two decades afterward, despite being widely known as the parent organisation behind the UFF’s killings.

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Frankfurter Polizei sucht Dienstwaffe: Beamter ließ Pistole nach Feierabend wohl im Büro liegen

Seit dem 24. Juli vermisst die Frankfurter Polizei einem Medienbericht zufolge eine Dienstwaffe. Polizeiintern habe der Vorfall demnach für „einige Aufregung“ und Spekulationen gesorgt. Die Frankfurter Polizei sucht nach einer verschwundenen Dienstwaffe. Das Fehlen der Waffe sei am 24. Juli festgestellt worden, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. (…) Dem Bericht zufolge soll die Waffe auf dem 4. Polizeirevier im Bahnhofsviertel abhandengekommen sein. Der Vorfall habe polizeiintern für „einige Aufregung“ gesorgt. Dem SZ-Bericht zufolge kursiere der brisante Verdacht, dass ein Polizist die Waffe gestohlen haben müsse. Nach Recherchen der Zeitung soll ein Beamter seine Dienstpistole nach dem Ende seiner Nachtschicht nicht ordentlich im Waffenschrank weggeschlossen, sondern sie in seinem Büro liegen gelassen haben. Von dort sei sie dann verschwunden

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siehe auch: Dienstwaffe auf 4. Revier in Frankfurt vermisst – Verdacht gegen Kollegen?. Ein Beamter ließ seine Waffe am 21. Juli auf dem Schreibtisch liegen. Seitdem ist die Waffe verschwunden. Dem für das Bahnhofsviertel zuständigen 4. Revier ist eine Dienstwaffe abhandengekommen. Das Fehlen der Waffe sei am 24. Juli festgestellt worden, sagte eine Polizeisprecherin am Freitag der FR und bestätigte damit einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. Ob die Waffe verloren ging oder entwendet wurde, sei Gegenstand der Ermittlungen. Weitere Angaben wurden zunächst nicht gemacht. (…) Das 4. Revier ist für das Bahnhofsviertel zuständig und ähnlich hochbelastet wie das 1. Revier in der Innenstadt. Und ähnlich wie auf dem 1. Revier geraten auch die Beamtinnen und Beamten des Reviers in der Gutleutstraße nicht zum ersten Mal in negative Schlagzeilen. Im April musste sich ein 27-jähriger Polizist wegen Körperverletzung im Amt verantworten. Im Dezember 2024 soll ein gefesselter Mann auf dem Revier gequält und erniedrigt worden sein. Beamte einer anderen Einheit erstatteten daraufhin Anzeige. Die Staatsanwaltschaft blieb allerdings zunächst über Monate untätig. Die Ermittlungen laufen noch immer.

Polizeihund-Einsatz bei Protesten gegen AfD-Parteitag in Riesa: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Polizist ein – #polizeigewalt

Ein Video vom Einsatz eines Polizeihundes bei den Protesten gegen den AfD-Parteitag in Riesa sorgte 2025 für Schlagzeilen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen gegen einen 36 Jahre alten Polizeibeamten nach einem Diensthund-Einsatz bei den Protesten rund um den AfD-Bundesparteitag in Riesa eingestellt. Gegen den Beamten wurde wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt und eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. Der Vorfall ereignete sich am 11. Januar 2025. Dem Polizisten wurde vorgeworfen, seinen Diensthund ungerechtfertigt gegen eine Demonstrantin eingesetzt zu haben. Er soll das Tier angehoben und gegen die Frau gedrückt haben, um sie auf die andere Fahrbahn zurückzudrängen. Polizeihund-Einsatz in Riesa laut Staatsanwaltschaft gerechtfertigt Auf Videoaufnahmen ist zu sehen, dass der Polizist, seinen Hund aktiv an einen Demonstranten drückt. Auf Nachfrage teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass diese Person bei der Zeugenvernehmung ihr Geschlecht mit „weiblich“ angegeben hat – deswegen wird in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft von einer Demonstrantin gesprochen. Für die fachliche Bewertung des Einsatzes holte die Staatsanwaltschaft Dresden ein Sachverständigengutachten ein. Nach Abschluss der Ermittlungen bewertet sie das Vorgehen des Beamten als gerechtfertigten unmittelbaren Zwang. Die Demonstrantin habe zuvor wiederholt rechtmäßige Anweisungen der Polizei bewusst missachtet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollte der Einsatz verhindern, dass die Frau die polizeiliche Sicherungslinie an der Mittelleitplanke durchbricht. Sinnvolle Alternativen, um dieses Ziel in der konkreten Situation durchzusetzen, hätten dem Beamten nicht zur Verfügung gestanden.

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Regensburg: Mann ruft rechtsextreme Parolen am Hauptbahnhof

Ein 47-Jähriger hat innerhalb weniger Stunden zweimal die Bundespolizei in Regensburg beschäftigt. Zunächst wurde der Mann am Donnerstagabend (20. August) ohne gültiges Ticket in einem Regionalexpress erwischt. Rund zehn Stunden später soll er am Hauptbahnhof Regensburg eine rechtsextreme Parole gerufen und den Hitlergruß gezeigt haben. (…) Ein Atemalkoholtest bei dem Mann ergab 2,28 Promille. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen musste der 47-Jährige das Bahnhofsgelände verlassen. Doch nur wenige Stunden später kam es am Regensburger Hauptbahnhof erneut zu einem Polizeieinsatz. Hitlergruß am Bahnsteig 1 Am Freitagmorgen gegen 4.40 Uhr meldeten Reisende einen Mann am Bahnsteig 1, der „Heil Hitler“ gerufen und dabei die Hand zum Hitlergruß gehoben haben soll. Eine Streife der Bundespolizei machte sich sofort auf den Weg und traf vor Ort erneut auf den bereits bekannten 47-Jährigen.

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Ein Todesopfer, mehrere Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule

Der Angreifer drang in die Schule ein und verletzte mehrere Menschen mit einem Schwert. Er wurde von der Polizei festgenommen An einer Schule in Schweden hat eine Person mit einem Schwert einen Menschen getötet und mehrere Menschen verletzt, zwei davon schwer. Nach Informationen des schwedischen Rundfunks soll es sich bei den beiden um minderjährige Buben handeln. Der Angreifer soll ein 18 Jahre alter früherer Schüler sein. Er befinde sich in Polizeigewahrsam, teilte die Kommune Fagersta nordwestlich von Stockholm mit. Einen endgültigen Überblick über die Anzahl der Verletzten sowie die Art und Schwere der Verletzungen gab es am Abend noch nicht. “Wir haben zwei Schwerverletzte aufgenommen”, sagte Jonas Cederberg, Gesundheitsdirektor der Region Västmanland, dem schwedischen Rundfunk. Eine weitere Person sei auf dem Weg, bei ihr sei die Lage noch unklar. Alarm um 14 Uhr Der Alarm sei um 14 Uhr eingegangen. Umliegende Schulen seien geräumt worden

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siehe auch: Svärdattack vid skola i Fagersta En 18-årig man gick till attack med ett svärd på Brinellskolan i Fagersta. En dog och tre personer skadades i dådet, enligt polisen. Den misstänkte sköts av polis före gripandet. Larmet om pågående dödligt våld kom in strax efter klockan 14. En man med svärd hade tagit sig in på gymnasieskolan Brinellskolan i Fagersta och skadat flera personer, enligt Fagersta kommun. Enligt lokalpolisområdeschef Tommy Alriksson var polisen på plats klockan 14.09. – Första patrullen kliver in och meddelar klockan 14.16 att en gärningsperson är bekämpad med verkanseld. Den personen kan sedan gripas och är nu frihetsberövad, säger han på en pressträff på fredagskvällen. Polisen fortsatte in i skolan för att avbryta det pågående våldet. – Då anträffar man en avliden person. Den totala skadebilden som vi fått till oss från sjukvården är två allvarligt skadade och ytterligare en skadad person, säger Tommy Alriksson. Genomfört husrannsakan Enligt Expressens uppgifter är gärningsmannen en 18-årig tidigare elev på skolan. – Den gripne är en man i 18-årsåldern. Vi har ingen anledning i nuläget att tro att det finns flera gärningspersoner, säger Tommy Alriksson, lokalpolisområdeschef på pressträffen.