#Urteil: #Polizeibeamter äußert sich #frauenfeindlich und #rassistisch – #AGHameln #polizeiproblem

Das Amtsgericht Hameln hat einen Polizeibeamten der örtlichen Inspektion wegen Beleidigung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Zudem muss er seiner ehemaligen Vorgesetzten Schadenersatz von 1.500 Euro zahlen. Es sind mehrere erniedrigende Kommentare, die der Polizeioberkommissar seinen Kollegen aus der Fahndungsgruppe in einem Whatsapp-Chat schickte. Mehrmals äußert er sich herablassend über seine Vorgesetzte – eine Frau mit türkischen Wurzeln. Doch das bösartige Lästern mit den Kollegen hat einen Preis: Die Strafrichterin des Amtsgerichts verurteilte den Polizeioberkommissar wegen vier Taten zu 90 Tagessätzen. Laut einer Sprecherin muss er 8.550 Euro an die Landeskasse zahlen. Mit 91 Tagessätzen hätte der Beamte als vorbestraft gegolten, wäre er noch in der Ausbildung, würde er aus dem Dienst entlassen. Das Urteil fiel in öffentlicher Verhandlung bereits am 20. Juni, wurde bisher jedoch nicht öffentlich. Es ist rechtskräftig. (…) Irritierend ist, dass in diesem Fall die Dienststelle selbst nicht nur keinen Strafantrag stellte, sondern sich nach NDR Informationen explizit dagegen entschied.

via ndr: Urteil: Polizeibeamter äußert sich frauenfeindlich und rassistisch

siehe auch: Mehrere Fälle vor Gericht Polizist beleidigt Chefin rassistisch: Urteil. Mehrfach hat sich ein Beamter frauenfeindlich und rassistisch gegenüber seiner Vorgesetzten geäußert. Jetzt hat ein Gericht ein Urteil gesprochen. Wegen Beleidigung seiner Vorgesetzten hat das Amtsgericht Hameln einen Beamten der örtlichen Polizeiinspektion zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte seine Chefin in einem Chat einer Fahndungsgruppe im Januar viermal rassistisch und sexistisch beleidigt, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. (…) Dass das Gericht eine “eindeutige Entscheidung” zugunsten der Frau getroffen hatte, begrüße die Gleichstellungsbeauftragte im Landespolizeipräsidium, Britta Jordan, “sehr”, sagte sie dem Bericht nach. Sie könne zwar nicht den Einzelfall bewerten, erwarte jedoch, “dass Führungskräfte als Vorbilder deutliche Zeichen gegen dieses Verhalten setzen und alles in ihrer Macht Stehende zur Sanktionierung der Täter und zum Schutz der Betroffenen tun”.

NAZISKANDAL IN #SACHSEN – #Polizeischüler zeigt #Hitlergruß – #polizeiproblem

Als seine Kollegen ihn schnappten, biss er einen Wachmann. Beim Ausflug in die Großstadt drehte ein Polizeischüler der Hochschule in Rothenburg (bei Görlitz) durch. Der Kommissaranwärter klaute in einer Dresdner Kneipe anderen Gästen die Getränke, zeigte den Hitlergruß und biss einen Wachmann. Der junge Mann (22) studierte bislang an der Hochschule der Sächsischen Polizei in der Ostsächsischen Provinz. Im Oktober wäre der Polizeischüler zum Kommissar ernannt worden. Doch daraus wird nun sicherlich nichts werden. Rektor Dirk Benkendorff (57, erst seit drei Wochen im Amt) leitete nämlich beamtenrechtliche Schritte gegen den Kommissaranwärter ein, sagt: „Das Verhalten dieses Studierenden meiner Hochschule ist in keinster Weise hinnehmbar.“ AUCH INTERESSANT ANZEIGE Laut Polizei war der 22-Jährige in der Nacht zu Freitag in einem Lokal auf der Löbtauer Straße in Dresden versackt. Dort soll er mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben, weiß Polizeisprecher Marko Laske (48) und ergänzt: „Weiterhin soll er Getränke anderer Gäste gestohlen haben und mit diesen aus der Bar geflohen sein.“ Die alarmierte Polizei erwischte den mutmaßlich rechtsextremen Getränkedieb und Noch-Kollegen: Doch der leistete „ Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Laske: „In der Situation soll der 22-Jährige einen Mitarbeiter (21) eines Sicherheitsdienstes gebissen haben.“

via bild: NAZISKANDAL IN SACHSEN Polizeischüler zeigt Hitlergruß

Im hohen einstelligen Bereich“ – Mehrere AfD-Mitglieder bei der Thüringer #Polizei tätig – #polizeiproblem

Vor einigen Monaten war öffentlich geworden, dass ein Mitglied der als rechtsextrem eingestuften Thüringer AfD beim deutschen Auslandsnachrichtendienst BND gearbeitet hat. Die Landesregierung weiß zudem von AfD-Mitgliedern innerhalb der Polizei. Bei der Landespolizei gibt es mehrere Bedienstete, die Mitglied der AfD sind – obwohl deren Thüringer Landesverband vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft wird. Zwar würden die Parteimitgliedschaften von Beamten oder Tarifbeschäftigten der Polizei nicht im Zuge der allgemeinen Personalverwaltung erfasst, heißt es in der Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linke-Innenpolitikerin Katharina König-Preuss. Nach Erkenntnissen des Thüringer Verfassungsschutzes allerdings bewege sich die Zahl der AfD-Mitglieder unter den Bediensteten der Landespolizei „im hohen einstelligen Bereich.“ Ob die Bediensteten, auf die mit dieser Formulierung verwiesen wird, alle Mitglieder der Thüringer AfD sind oder zumindest Einzelne von ihnen auch anderen Landesverbänden der Partei angehören, ist unklar.

via rnd: Im hohen einstelligen Bereich“ Mehrere AfD-Mitglieder bei der Thüringer Polizei tätig

Logo der Thüringer Polizei
Von <a href=”https://de.wikipedia.org/wiki/User:Landespolizeidirektion_Th%C3%BCringen” class=”extiw” title=”de:User:Landespolizeidirektion Thüringen”>Landespolizeidirektion Thüringen</a> – <a rel=”nofollow” class=”external free” href=”http://www.thueringen.de/mam/th3/polizei/lpd/dokumente/160101_organigramm_lpd.pdf”>http://www.thueringen.de/mam/th3/polizei/lpd/dokumente/160101_organigramm_lpd.pdf</a>, CC BY-SA 4.0, Link

LAXER UMGANG MIT #WAFFEN GESCHILDERT “#Reichsbürger”-Prozess: Freund des Angeklagten sagt aus – #terror

Im Prozess um einen mutmaßlichen “Reichsbürger” aus Boxberg-Bobstadt haben heute weitere Zeugen ausgesagt. Ein Freund des Angeklagten schilderte dessen laxen Umgang mit Waffen. Am Mittwoch wurde im sogenannten Reichsbürger-Prozess um einen Mann aus Boxberg-Bobstadt (Main-Tauber-Kreis) neben einem engen Freund des Angeklagten, auch die Polizistin angehört, die den mutmaßlichen “Reichsbürger” Ingo K. zuerst vernommen hatte. Ihm wird vorgeworfen durch einen geschlossenen Rollladen auf mehrere Polizisten geschossen zu haben. Freund schildert laxen Umgang mit Waffen Vor dem OLG Stuttgart erzählte der Mann, wie eine Pistole in der Wohnung seines langjährigen Freundes herumgelegen habe, mal auf dem Küchentisch, mal im Wohnzimmer. Ungeschützt auch vor dem möglichen Zugriff des Sohnes des Angeklagten. Er schilderte den Anfang 20-jährigen Sohn als unsicher. Er habe in einem Heim gelebt und Medikamente bekommen, bis der Angeklagte ihn zu sich geholt habe, danach sei er langsam lebhafter geworden. Polizistin zur ersten Vernehmung des Angeklagten Später sagte die Polizistin aus, die den Angeklagten nach dessen Festnahme zuerst befragte. Dabei wurde vor Gericht die ganze Aufzeichnung dieser Befragung abgespielt. Der Angeklagte sagte zu dem SEK-Einsatz: Er sei von Explosionen geweckt worden und habe seinen Sohn wimmernd vor Angst am Boden liegen sehen. Daraufhin habe er “reflexartig” zu einer Waffe im Nebenzimmer gegriffen und von innen auf die geschlossenen Rollläden gefeuert, ohne zu zielen und ohne zu wissen, dass draußen die Polizei stehe.

via swr: LAXER UMGANG MIT WAFFEN GESCHILDERT “Reichsbürger”-Prozess: Freund des Angeklagten sagt aus

#StA legt Beschwerde gegen #Nichteröffnungsbeschluss ein – #OLG #Frank­furt prüft rechts­ex­t­remen #Poli­zisten-Chat – #polizeiproblem

Verharmlosung des Holocausts und andere rechtsextreme Inhalte fanden Ermittler in einer Chatgruppe, in der mehrere Polizisten Mitglied waren. Im Zuge der “NSU 2.0”-Ermittlungen waren Ermittler auf eine Chatgruppe von Polizisten mit rechtsextremen Inhalten gestoßen. Das LG Frankfurt hatte das Hauptverfahren nicht eröffnet, nach einer Beschwerde der StA liegt der Fall nun beim OLG. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt prüft derzeit den Fall einer Chatgruppe, in denen mehrere Frankfurter Polizisten rechtsextreme Inhalte geteilt haben sollen. Nachdem das Landgericht (LG) Frankfurt kein Hauptverfahren gegen die fünf beschuldigten Beamten hatte eröffnen wollen, legte die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde ein. Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt nach Prüfung der Akten die Auffassung, dass tatsächlich Inhalte im strafrechtlichen Sinn verbreitet wurden. Darüber hatte zuvor die FAZ berichtet. Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus Hessen bei der Generalstaatsanwaltschaft habe die Akten geprüft, sagte ein Sprecher der Behörde. Diese gehe davon aus, dass die Beschwerde der Staatsanwaltschaft “hinsichtlich 83 der 101 angeklagten Taten Aussicht auf Erfolg hat”. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft wurden unter anderem Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuze und weitere nationalsozialistische Symbole sowie Verharmlosungen des Holocaust geteilt. Das LG Frankfurt hatte keinen hinreichenden Tatverdacht für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB) gesehen. Es fehle am Erfordernis der Verbreitung von Inhalten, da es sich um eine geschlossene Chatgruppe gehandelt habe. Auch einen hinreichenden Tatverdacht wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) und anderer Delikte hatte sie verneint.

via lto: StA legt Beschwerde gegen Nichteröffnungsbeschluss ein OLG Frank­furt prüft rechts­ex­t­remen Poli­zisten-Chat

„MUNITION FÜR RECHTSEXTREMISTEN“ – Zentralrat kritisiert niedersächsisches Lagebild Clankriminalität

Niedersachsen hat ein Lagebericht zu Clankriminalität vorgelegt. Danach wurden im vergangenen Jahr deutlich mehr Fälle erfasst. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma kritisiert den Bericht. Er knüpfe Clankriminalität an Abstammung und gebe Rechtsextremisten Munition. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma (Heidelberg) kritisiert das „Lagebild zur Clankriminalität 2022 in Niedersachsen“. Darin würden Straftaten, die „selbstverständlich verfolgt und verurteilt“ werden müssten, im Falle der Minderheit der Sinti und Roma zusätzlich mit der Abstammung und in Verbindung mit Clankriminalität ausgewiesen, erklärte der Zentralratsvorsitzende Romani Rose am Freitag in Heidelberg. „Dadurch werden deutsche Sinti und Roma ausgegrenzt, stigmatisiert und kriminalisiert und in den Fokus von Clankriminalität gerückt“, kritisierte der Zentralratsvorsitzende. Das sei eine „Fortsetzung der rassistischen und antiziganistischen Erfassung“, die trotz der leidvollen Geschichte dieser Minderheit und trotz des Verbots in der Verfassung weiterbetrieben werde, beklagte Rose. Er kündigte an, dass er sich an die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) mit der Forderung wenden werde, jegliche Form der rassistischen Erfassung in der polizeilichen Ermittlungsarbeit zu beenden. (…) Die von der Bundesregierung im Jahr 2019 eingesetzte „Unabhängige Kommission Antiziganismus“, hatte in ihrer umfassenden Studie, die 2021 veröffentlicht wurde, detailliert aufgezeigt, dass es bis heute vielfältige Hinweise für eine fortgesetzte und systematische Diskriminierung von Sinti und Roma durch die Polizei gibt.

via migazin: „MUNITION FÜR RECHTSEXTREMISTEN“ Zentralrat kritisiert niedersächsisches Lagebild Clankriminalität

#METOO-PROZESS IN BW – #Polizei-Inspekteur: #Staatsanwaltschaft fordert #Freiheitsstrafe auf #Bewährung – #polizeiproblem

Im Prozess gegen den Inspekteur der Polizei in Baden-Württemberg hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Auch eine Geldstrafe soll es geben. Der freigestellte Inspekteur der baden-württembergischen Polizei soll nach Willen der Staatsanwaltschaft zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt werden. Außerdem wurde eine Geldauflage von 16.000 Euro gefordert. Das hat ein Sprecher mitgeteilt. Das Geld soll zur Hälfte an eine Beratungsstelle für Frauen, betroffen von sexueller Gewalt, und einen Verein für die Resozialisierung von Straftätern gehen. Die Staatsanwaltschaft hielt sich während des gesamten Verfahrens mit Stellungnahmen zurück, auch im Prozess überließ die Anklagebehörde weitestgehend den Vertretern der Nebenklage das Feld. Die zentrale Frage in diesem Verfahren lautete: Hat Andreas R. seine höhere berufliche Stellung ausgenutzt, um die Frau zu sexuellen Handlungen zu bringen? Die Staatsanwaltschaft sagte dazu “Ja” und hat den Inspekteur wegen sexueller Nötigung nach Paragraf 177 Strafgesetzbuch angeklagt. Hierbei macht sie sich zunutze, dass das Sexualstrafrecht 2016 verschärft worden ist. Seitdem ist es keine zwingende Voraussetzung mehr, dass ein Opfer “erkennbaren Widerstand” zeigt. Stattdessen wird auch bestraft, “wenn der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht”. In diesem Fall fürchtete die Beamtin nach eigener Aussage, nicht in den höheren Dienst befördert zu werden, wenn sie sich den Wünschen des Vorgesetzten widersetzt.

via swr: #METOO-PROZESS IN BW – Polizei-Inspekteur: Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe auf Bewährung

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Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Julian_Grether” title=”User talk:Julian Grether”>Julian Grether</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link