Das Amtsgericht Hameln hat einen Polizeibeamten der örtlichen Inspektion wegen Beleidigung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Zudem muss er seiner ehemaligen Vorgesetzten Schadenersatz von 1.500 Euro zahlen. Es sind mehrere erniedrigende Kommentare, die der Polizeioberkommissar seinen Kollegen aus der Fahndungsgruppe in einem Whatsapp-Chat schickte. Mehrmals äußert er sich herablassend über seine Vorgesetzte – eine Frau mit türkischen Wurzeln. Doch das bösartige Lästern mit den Kollegen hat einen Preis: Die Strafrichterin des Amtsgerichts verurteilte den Polizeioberkommissar wegen vier Taten zu 90 Tagessätzen. Laut einer Sprecherin muss er 8.550 Euro an die Landeskasse zahlen. Mit 91 Tagessätzen hätte der Beamte als vorbestraft gegolten, wäre er noch in der Ausbildung, würde er aus dem Dienst entlassen. Das Urteil fiel in öffentlicher Verhandlung bereits am 20. Juni, wurde bisher jedoch nicht öffentlich. Es ist rechtskräftig. (…) Irritierend ist, dass in diesem Fall die Dienststelle selbst nicht nur keinen Strafantrag stellte, sondern sich nach NDR Informationen explizit dagegen entschied.
via ndr: Urteil: Polizeibeamter äußert sich frauenfeindlich und rassistisch
siehe auch: Mehrere Fälle vor Gericht Polizist beleidigt Chefin rassistisch: Urteil. Mehrfach hat sich ein Beamter frauenfeindlich und rassistisch gegenüber seiner Vorgesetzten geäußert. Jetzt hat ein Gericht ein Urteil gesprochen. Wegen Beleidigung seiner Vorgesetzten hat das Amtsgericht Hameln einen Beamten der örtlichen Polizeiinspektion zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte seine Chefin in einem Chat einer Fahndungsgruppe im Januar viermal rassistisch und sexistisch beleidigt, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. (…) Dass das Gericht eine “eindeutige Entscheidung” zugunsten der Frau getroffen hatte, begrüße die Gleichstellungsbeauftragte im Landespolizeipräsidium, Britta Jordan, “sehr”, sagte sie dem Bericht nach. Sie könne zwar nicht den Einzelfall bewerten, erwarte jedoch, “dass Führungskräfte als Vorbilder deutliche Zeichen gegen dieses Verhalten setzen und alles in ihrer Macht Stehende zur Sanktionierung der Täter und zum Schutz der Betroffenen tun”.