#Hamburger #Polizei beschlagnahmt Plakate : #Ermittlungen für rechten Kollegen – #polizeiproblem #korpsgeist

Die Hamburger Polizei beschlagnahmt Plakate, die auf einen rechtsextremen Polizisten aufmerksam machen. Dieser war als COP4U an Schulen im Einsatz. Es sind kleine Plakate, aber sie führen zu großen Aktivitäten. Im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg entfernt die Polizei verschiedene Zettelvarianten, auf denen auf einen Polizistenkollegen aufmerksam gemacht wird, der rechtsextreme Posts über Facebook verbreitete. „Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Beleidigung“, sagt ein Polizeipressesprecher der taz und bestätigt, dass die „Zettel wiederholt als Beweismittel sichergestellt“ wurden. Eines der kleinen Plakate ist in den ersten Zeilen wie eine Stellenausschreibung formuliert: „PK44 sucht COP4U mit ‘Berufserfahrung’“. In Klammern gesetzt heißt es aber weiter: „Hart, Gerecht und Rechtsradikal“. (…) Über Jahre hatte der Polizeibeamte via Facebook Posts sogenannter alternativer Medien aus dem rechtsextremen Spektrum verbreitet. Die Online-Aktivitäten waren den Kol­le­g*in­nen aufgefallen. Die politischen Aktivitäten meldeten sie nicht, einzelne von ihnen setzten vielmehr zustimmende Kommentare ab. Erst ein anonymer mehrseitiger Brief an die Beschwerdestelle der Polizei führte zu Ermittlungen, sagte Celik der taz im Dezember 2022. (…) Nach den ersten Zeilen – fett hervorgehoben – haben die anonymen Au­to­rin­nen den Sachverhalt zusammengefasst: dass die „Kolleginnen“ von der „Wache PK44“ die Ansichten ihres Kollegen kannten aber nicht einschritten, was für sie „bisher“ keine Folgen gehabt habe. Die Au­tor­in­nen fragen: „Welche Konsequenzen ziehen Schulen, Eltern, wenn Po­li­zis­tin­nen als vermeintliches Erziehungspersonal, für Kinder mit Sorgen und Problemen, in einem problembelasten und multikulturellen Stadtteil wie Wilhelmsburg zuständig sein soll?“ „Das Auftreten der Polizei soll wohl einschüchtern“, sagt der Anwohner. Er fand die Entfernaktion etwas martialisch. Denn gleich zwei Streifen seien gekommen, die Polizeibeamtin­nen hätten sich so aufgestellt, als bestünde eine Bedrohung, berichtet er. Bei der Entfernung hätten die Be­am­tin­nen Handschuhe getragen – vielleicht um Fingerabdrücke oder DNA-Spuren zu sichern, fragt er sich.

via taz: Hamburger Polizei beschlagnahmt Plakate :Ermittlungen für rechten Kollegen

siehe dazu auch: Brisant und gefährlich: Bürgernaher Polizist mit rechtem Gedankengut im PK 44. Demonstrierende protestieren gegen mangelnde Kritik aus dem Revier und fehlende Strafverfolgung. Am Donnerstag, den 29. Dezember, haben etwa 20 Menschen vor dem Polizeikommissariat 44 mit Musik, Transparenten und einem Redebeitrag demonstriert. Anlass waren Berichte aus den Medien über rechte Vorkommnisse auf dem Revier. Die Demonstrierenden vermuten Nazis im PK 44 Über ein halbes Jahr hat es gedauert, bis die Wilhelmsburger:innen davon erfahren haben: Ein Polizeibeamter des Kommissariats 44 in der Georg-Wilhelm-Straße wurde in eine andere Dienststelle versetzt, weil er auf seinem öffentlichen Facebook-Account jahrelang Beiträge aus dem rechtsextremen Spektrum geteilt hat. Erst durch eine kleine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (Die Linke) Anfang Dezember kam heraus, dass viele Kolleg:innen über die Social Media Plattform mit dem „bürgernahen Beamten“ und „Cop4U“ in Kontakt standen, die rechtsextremen Ansichten in den Beiträgen und der Kommentierenden aber weder ablehnten, noch den Kollegen zum Löschen aufforderten.

#Polizeigewalt in #Memphis – #Sanitäter leisteten #TyreNichols fast 20 Minuten lang keine Hilfe – #BLM #sayhisname

Nachdem Tyre Nichols in Memphis von Polizisten zusammengeschlagen wurde, kamen Rettungskräfte. Einem Untersuchungsbericht zufolge könnte deren Verhalten für den Tod des 29-Jährigen mitverantwortlich sein. Zwei Sanitäter, die gerufen wurden, um Tyre Nichols zu versorgen, kümmerten sich 19 Minuten lang nicht um Nichols, der sich vor Schmerzen am Boden krümmte. Zu diesem Schluss kam laut amerikanischen Medienberichten ein Untersuchungsbericht der Rettungskräfte. Die Sanitäter wurden suspendiert. Nichols war der Polizei zufolge Anfang Januar in Memphis im US-Bundesstaat Tennessee wegen »rücksichtslosen Fahrens« angehalten worden. Die Polizisten gaben zu Protokoll, es sei dabei zu »Konfrontationen« gekommen. Eine Videoaufzeichnung des Einsatzes zeigte jedoch, dass Nichols von den Beamten brutal zusammengeschlagen wurde. Er starb wenige Tage nach der Tat im Krankenhaus. Sechs an der Tat beteiligte Polizeibeamte wurden entlassen. Untätigkeit der Sanitäter dürfte »zum Ableben des Patienten beigetragen« haben Auf den Videoaufzeichnungen lässt sich zudem erkennen, dass die angeforderten Sanitäter keine Hilfe leisteten. Die »New York Times« berichtet, dass die Sanitäter Nichols 19 Minuten lang nicht untersucht hätten. Ein Notfallsanitäter, der am Untersuchungsbericht zum Fall Nichols’ mitarbeitete, sagte, es gäbe »Gründe anzunehmen«, dass die Untätigkeit der Rettungskräfte »zum Ableben des Patienten beigetragen« habe. Die Feuerwehr von Memphis hatte zu Beginn der Woche bereits zwei Männer entlassen, die nach Angaben ihrer Vorgesetzten bei Nichols eingetroffen waren. Einer der beiden Männer habe den Einsatzwagen gar nicht erst verlassen und es unterlassen, sich um Nichols zu kümmern.

via spiegel: Polizeigewalt in Memphis Sanitäter leisteten Tyre Nichols fast 20 Minuten lang keine Hilfe

grayscale photo of persons fist
Photo by Jumana Dakkur on Pexels.com

Reichsbürger bereut Angriff auf SEK-Mann: „Habe mich von einer Art Sekte beeinflussen lassen“

Ein Wolfratshauser, den die Behörden als Reichsbürger einstufen, wehrte sich bei seiner Festnahme durch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei vehement. Nun bereut er die Tat, was ihn nicht vor einer hohen Strafe schützt. Wolfratshausen – Die Szenerie trug Züge eines Actionfilms: Wegen eines bestehenden Haftbefehls aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz nahmen mehrere Polizisten vor dem Amtsgericht einen von den Behörden als Reichsbürger eingestuften Wolfratshauser in Empfang. Die Beamten legten dem Mann noch vor dem Beginn der Verhandlung Handschellen an. Zur Last legte ihm die Staatsanwaltschaft weitere Straftaten. Im August vergangenen Jahres hatte sich der 49-Jährige gegen 15.30 Uhr laut Anklageschrift auf einem Geretsrieder Parkplatz mit Gewalt gegen die Festnahme durch ein Spezialeinsatzkommando (SEK) gewehrt. Bei der Auseinandersetzung brach sich ein Polizist die Hand. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht den mutmaßlichen Reichsbürger deshalb zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Als Auflage muss er 5000 Euro an die Polizeigewerkschaft zahlen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. (…) „Ich habe mich von einer Art Sekte beeinflussen lassen“, umschrieb der kräftig gebaute Mann seinen Kontakt zur Reichsbürgerszene. Er habe „fragwürdige Websites“ im Internet angeklickt und sich von den Inhalten infizieren lassen – aber sich von einer verfassungsfeindlichen Weltanschauung mittlerweile verabschiedet. Das war im Sommer des Vorjahres laut Anklageschrift noch ganz anders. Damals bestanden zwei offene Haftbefehle – aufgrund nicht bezahlter Geldstrafen wegen Beleidigung beziehungsweise Hausfriedensbruch – gegen den Wolfratshauser, die nach einer vorangegangenen Observation am 18. August 2022 vollstreckt werden sollten.

via tz: Reichsbürger bereut Angriff auf SEK-Mann: „Habe mich von einer Art Sekte beeinflussen lassen“

Reichsbürger bereut Angriff auf SEK-Mann: „Habe mich von einer Art Sekte beeinflussen lassen“

Ein Wolfratshauser, den die Behörden als Reichsbürger einstufen, wehrte sich bei seiner Festnahme durch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei vehement. Nun bereut er die Tat, was ihn nicht vor einer hohen Strafe schützt. Wolfratshausen – Die Szenerie trug Züge eines Actionfilms: Wegen eines bestehenden Haftbefehls aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz nahmen mehrere Polizisten vor dem Amtsgericht einen von den Behörden als Reichsbürger eingestuften Wolfratshauser in Empfang. Die Beamten legten dem Mann noch vor dem Beginn der Verhandlung Handschellen an. Zur Last legte ihm die Staatsanwaltschaft weitere Straftaten. Im August vergangenen Jahres hatte sich der 49-Jährige gegen 15.30 Uhr laut Anklageschrift auf einem Geretsrieder Parkplatz mit Gewalt gegen die Festnahme durch ein Spezialeinsatzkommando (SEK) gewehrt. Bei der Auseinandersetzung brach sich ein Polizist die Hand. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht den mutmaßlichen Reichsbürger deshalb zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Als Auflage muss er 5000 Euro an die Polizeigewerkschaft zahlen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. (…) „Ich habe mich von einer Art Sekte beeinflussen lassen“, umschrieb der kräftig gebaute Mann seinen Kontakt zur Reichsbürgerszene. Er habe „fragwürdige Websites“ im Internet angeklickt und sich von den Inhalten infizieren lassen – aber sich von einer verfassungsfeindlichen Weltanschauung mittlerweile verabschiedet. Das war im Sommer des Vorjahres laut Anklageschrift noch ganz anders. Damals bestanden zwei offene Haftbefehle – aufgrund nicht bezahlter Geldstrafen wegen Beleidigung beziehungsweise Hausfriedensbruch – gegen den Wolfratshauser, die nach einer vorangegangenen Observation am 18. August 2022 vollstreckt werden sollten.

via tz: Reichsbürger bereut Angriff auf SEK-Mann: „Habe mich von einer Art Sekte beeinflussen lassen“

#BUNDESVERFASSUNGSGERICHT – #Länder prüfen #Karlsruher Entscheidung zu #Polizeigesetz – #polizeiproblem

Das Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit. Welche Auswirkung kann diese Entscheidung auf die Gesetze anderer Länder haben? Mehrere Innenministerien kündigten an, die Entscheidung aus Karlsruhe zu prüfen. Vor allem Sachsen gerät nun in den Fokus. Das Landespolizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz. Das sächsische Gesetz weist inhaltlich große Ähnlichkeiten auf. Das Innenministerium in Sachsen-Anhalt will prüfen, sieht aber keine Auswirkungen auf das eigene Polizeigesetz. Auch das Thüringer Innenministerium kündigt die Prüfung der Karlsruher Entscheidung an. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern prüfen mehrere Bundesländer die möglichen Auswirkungen auf die eigenen Gesetze. (…) Insbesondere Sachsen gerät nun in den Fokus, weil Formulierungen im dort geltenden Polizeivollzugsdienstgesetz zum Teil fast identisch mit denen im Gesetz von Mecklenburg-Vorpommern sind. Das in Sachsen geltende Polizeigesetz befindet sich bereits seit 2019 in einem Normenkontrollverfahren vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof. Geklagt hatten in Sachsen die Landtagsfraktionen der Linken und Grünen. Letztere sind seit Ende 2019 in Regierungsverantwortung, die Klage hielten sie trotzdem aufrecht.

via mdr: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Länder prüfen Karlsruher Entscheidung zu Polizeigesetz

Bundesverfassungsgericht IMGP1634.jpg
Von Rainer Lück <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://1rl.de”>1RL.de</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0 de, Link

#Datenabfragen durch AfD-nahen #Polizisten:  Keine Hoffnung mehr auf weitere Aufklärung – #polizeiproblem

Ein Polizist ruft Informationen über eine junge Frau aus dienstlichen Datenbanken ab, kurz darauf wird sie bedroht. Sie ist sicher, dass er ihre Daten an Nazis weitergegeben hat, doch das Strafverfahren wird eingestellt. Nun haben sich Hoffnungen auf eine Intervention des Verfassungsgerichts zerschlagen. Anja H. ist enttäuscht. Vor mehr als drei Jahre brachte die Frau aus Greifswald Ermittlungen gegen einen rechten Polizisten ins Rollen, die zeigten, dass er unbefugt Informationen über politische Gegner:innen aus Polizeidatenbanken abrief. H. vermutete, dass er ihre Daten auch weitergegeben hat, doch die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren bereits 2020 eingestellt. H. wollte vor dem Bundesverfassungsgericht erreichen, dass das Strafverfahren nochmal aufgerollt wird. Jetzt hat das höchste Gericht der Republik nach Informationen von netzpolitik.org entschieden, ihre Verfassungsbeschwerde nicht anzunehmen. Ob der Polizist nun überhaupt noch zur Rechenschaft gezogen wird, hängt von seinem Arbeitgeber, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, und der Landesdatenschutzbehörde ab. Ein Disziplinarverfahren und ein Bußgeldverfahren laufen noch. (…) Schnell hat Anja H. damals einen Polizisten im Verdacht, der im Netz offen mit der AfD sympathisiert und in der Facebook-Gruppe im rechten Lager mitdiskutiert. H. ist sicher: Nur ein Polizist kann sie aufgrund der Schilderung ihres Notrufs erkannt haben und an ihre Daten gelangt sein. Sie zeigt den Mann an, die folgenden Ermittlungen ergeben: Der Polizist hat tatsächlich ohne dienstlichen Grund die Daten von Anja H. und 19 weiteren Menschen aus der Region abgerufen. Datenweitergabe nicht bewiesen Doch die unberechtigte Nutzung von Polizeidatenbanken ist für Polizist:innen nicht per se strafbar, sondern in Regel lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Anja H. aber glaubt: Der Polizist habe ihre Daten nicht nur abgerufen, sondern an stadtbekannte Nazis weitergegeben. Ein starkes Indiz dafür sieht die Frau im zeitlichen Ablauf: Am 1. Januar 2019 postet sie in der Facebook-Gruppe über ihren Notruf. Direkt am nächsten Arbeitstag, dem 2. Januar, sucht der Polizist in mehreren dienstlichen Systemen nach ihr. Nur wenige Stunden nach den Datenbankabfragen veröffentlicht ein anderer Mann aus dem rechten Lager im Greifswalder Meinungsplatz die persönlichen Daten der Frau. Nochmal zwei Tage später, am 4. Januar, erhält sie die WhatsApp-Nachrichten.

via netzpolitik: Datenabfragen durch AfD-nahen Polizisten:  Keine Hoffnung mehr auf weitere Aufklärung

#Datenabfragen durch AfD-nahen #Polizisten:  Keine Hoffnung mehr auf weitere Aufklärung – #polizeiproblem

Ein Polizist ruft Informationen über eine junge Frau aus dienstlichen Datenbanken ab, kurz darauf wird sie bedroht. Sie ist sicher, dass er ihre Daten an Nazis weitergegeben hat, doch das Strafverfahren wird eingestellt. Nun haben sich Hoffnungen auf eine Intervention des Verfassungsgerichts zerschlagen. Anja H. ist enttäuscht. Vor mehr als drei Jahre brachte die Frau aus Greifswald Ermittlungen gegen einen rechten Polizisten ins Rollen, die zeigten, dass er unbefugt Informationen über politische Gegner:innen aus Polizeidatenbanken abrief. H. vermutete, dass er ihre Daten auch weitergegeben hat, doch die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren bereits 2020 eingestellt. H. wollte vor dem Bundesverfassungsgericht erreichen, dass das Strafverfahren nochmal aufgerollt wird. Jetzt hat das höchste Gericht der Republik nach Informationen von netzpolitik.org entschieden, ihre Verfassungsbeschwerde nicht anzunehmen. Ob der Polizist nun überhaupt noch zur Rechenschaft gezogen wird, hängt von seinem Arbeitgeber, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, und der Landesdatenschutzbehörde ab. Ein Disziplinarverfahren und ein Bußgeldverfahren laufen noch. (…) Schnell hat Anja H. damals einen Polizisten im Verdacht, der im Netz offen mit der AfD sympathisiert und in der Facebook-Gruppe im rechten Lager mitdiskutiert. H. ist sicher: Nur ein Polizist kann sie aufgrund der Schilderung ihres Notrufs erkannt haben und an ihre Daten gelangt sein. Sie zeigt den Mann an, die folgenden Ermittlungen ergeben: Der Polizist hat tatsächlich ohne dienstlichen Grund die Daten von Anja H. und 19 weiteren Menschen aus der Region abgerufen. Datenweitergabe nicht bewiesen Doch die unberechtigte Nutzung von Polizeidatenbanken ist für Polizist:innen nicht per se strafbar, sondern in Regel lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Anja H. aber glaubt: Der Polizist habe ihre Daten nicht nur abgerufen, sondern an stadtbekannte Nazis weitergegeben. Ein starkes Indiz dafür sieht die Frau im zeitlichen Ablauf: Am 1. Januar 2019 postet sie in der Facebook-Gruppe über ihren Notruf. Direkt am nächsten Arbeitstag, dem 2. Januar, sucht der Polizist in mehreren dienstlichen Systemen nach ihr. Nur wenige Stunden nach den Datenbankabfragen veröffentlicht ein anderer Mann aus dem rechten Lager im Greifswalder Meinungsplatz die persönlichen Daten der Frau. Nochmal zwei Tage später, am 4. Januar, erhält sie die WhatsApp-Nachrichten.

via netzpolitik: Datenabfragen durch AfD-nahen Polizisten:  Keine Hoffnung mehr auf weitere Aufklärung