Mit einer Bewährungsstrafe endete heute vor dem Amtsgericht Potsdam der Prozess gegen einen vorbestraften Deutschen. Er hatte im vergangenen Jahr in Potsdam einen Kenianer rassistischen beleidigt und tätlich angegriffen. Dass Andre P. am 30. Mai 2009 den damals 23-jährigen Kenianer an einer Straßenbahnhaltestelle zu Boden gestoßen und in eine »Rangelei verwickelte« habe, sah das Gericht als erwiesen an. Dass der Angeklagten den Geschädigten gewürgt habe, sei jedoch »im Detail« nicht nachweisbar. Nicht angeklagt waren die rassistischen Beleidigungen, die während des Angriffs gefallen sein sollen. In seiner Einlassung bestritt der Angreifer ein ausländerfeindliches Motiv. Die Beleidigungen wollte er nicht ausschließen. Er sei von einer Party kommend auf den Kenianer losgegangen. Zuvor hatte eine seiner Begleiterinnen ihm berichtet, dass sie »schon einmal von einem Schwarzen angebaggert worden sei«. Mit seinem Angriff wollte er »klarstellen«, dass dies nicht ginge. Dass seine Begleiterin den an der Bushaltestelle stehenden Mann noch nie gesehen hatte, war ihm dabei egal. P. weist insgesamt neun Verurteilungen wegen Diebstahl und Körperverletzungsdelikten auf. Eine Bewährungsstrafe ist noch offen. Die zur Auflage gemachten Geldzahlungen gehen nur unregelmäßig ein. Das Gericht hegte Bedenken gegen eine erneute Bewährungsstrafe. Zuvor darauf hingewiesen, dass nur eine Einlassung eine Haftstrafe verhindern könne, gab P. am Ende des Verfahrens das im Laufe der Verhandlung bereits bewiesene zu und verneinte das strittige.
via opferperspektive: Mildes Urteil gegen vorbestraften Schläger in Potsdam